Lexikon

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ALLAH Allah ist das arabiscfhe Wort für „der eine Gott“ und nicht der Name eines privaten Gottes der Muslime. Allah ist der einzige zu Recht angebetete und verehrte Schöpfer des Universums; auch arabische Christen nennen Gott Allah. Er schuf die Menschen und zeigte ihnen durch seine Offenbarung den besten Weg für sie im Diesseits, damit sie im Jenseits nicht eine Strafe erleiden. Die Muslime sprechen den Friedensgruß, wenn der Name des Propheten Muhammad oder eines anderen Propheten erwähnt wird.

ABD <align=justify color=“black“ face=“Tahoma“ lang=“DE“>Diener, Sklave und Bezeichnung des Gläubigen (Sura 2:203) gegenüber Gott.

AZABUL-QABR Strafe des Grabes, die der Verstorbene im Grab vor der Auferstehung erleiden muss, wenn er den Engeln Munker und Nakir falsch antwortet.

AZAN Ruf zum Gebet (5:63). Die Zeit zum Gebet wird mit dem Gebetsruf bekannt gemacht. Neugeborenen spricht man den Azan in die Ohren. ALLAH ist der größte (4 mal)

Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer ALLAH (2 mal)

Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte ALLAHs ist (2 mal)

Kommt her zum Gebet (2 mal)

Kommt her zum Heil (2 mal)

An dieser Stelle wird im Azan zum Morgengebet eingefügt:

As-salatu khairu-mina-naum (2 mal) d.h.Gebet ist besser als Schlaf

dann weiter:

ALLAH ist der größte (2 mal)

Es gibt keinen Gott außer ALLAH.

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AHLUL-L-BAIT Angehörige des Hauses; Bezeichnung für die Angehörigen des Propheten Muhammad.

AHLU-L-KITAB Leute der Schrift; qur’anische Bezeichnung für diejenigen Glaubensgemeinschaften, die vor dem Qur’an eine Offenbarungsschrift erhalten hatten (5:18 ff). Meist als Sammelbezeichnung für Juden und Christen benutzt. Die Ahlu-l-kitab haben im Gegensatz zu den Gottesleugnern Anspruch auf Schutz durch die islamische Obrigkeit und Recht auf freies Bekenntnis, wenn sie sich dem islamischen Staat einfügen und die dschizija entrichten. Muslimische Männer dürfen Frauen der Ahlu-l-kitab heiraten (Sura 5:7).

AHMAD der Gepriesene; Name mit gleicher Bedeutung wie Muhammad. Im Qur’an (Sura 61:6) kündet Isa den nach ihm kommenden Propheten namens Ahmad an.

AYA Zeichen; Bezeichnung für Vers des Qur’ans (Sura 29:48).

AYATULLAH Zeichen Allahs; der Vers der Offenbarung (Sura 6:158). Bei der Schi’a auch gebraucht als Ehrentitel für einen (in ihren Augen) hohen Gelehrten.

ALKOHOL (kuhul) Der Qur’an verbietet den Gläubigen den Genuss von Alkohol und jeglichen Rauchmitteln mit der Begründung, dass der in ihnen liegende mögliche Nutzen vom Schaden übertroffen wird, den sie verursachen (2-216). Unter dem Einfluss von Alkohol und Rauschmitteln ist Gottesdienst nicht möglich (Sura 4:43; Sura 5:92).

AMIN Amen, wird üblicherweise nach der Lesung der Sure al-fatiha und nach Bittgebeten (Du’a) gesprochen. AMIR Anführer, Befehlshaber. Jede Gruppe von Muslimen soll einen Amir haben, dem zu folgen ist, solange er Allahs Gesetz beachtet.

AMIRU-L-MU’MININ Anführer der Gläubigen; Bezeichnung für den Kalifen oder andere Anführer der Muslime.

ANDALUSIEN Die iberische Halbinsel, die bis zum 15. Jahrhundert weitgehend islamisch war. Von 756 bis 1031 regierten die Umajjaden von Cordoba, später die aus Nordafrika kommenden Almoraviden und Almohaden. Die Rückeroberung (reconquista) durch die Christen beendete eine Zeit der fruchtbaren Begegnung zwischen Islam und Abendland, die unter dem Eindruck der maurischen Kultur von großer Bedeutung für Europa gewesen ist.

ANSAR Helfer; Bezeichnung für die Einwohner der Stadt Madina, die nach der hidschra den aus Mekka zugezogenen Einwanderern (muhadschirun) Beistand leisteten (9:101).

AQIDA Bekenntnis, dem theologische Erwägungen zugrunde liegen, das über schahada und tauhid hinausgeht, und das die Grundlagen einer theologischen Richtung beschreibt (kalam).

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BADEN (ghusl) Ganzwaschung zur Herstellung der Reinheit (4:46)

BADR Ort, an dem der erste mehrerer Kämpfe zwischen den Muslimen von Madina und den ungläubigen Einwohnern Mekkas stattfand. Die Schlacht von Badr im Jahr 624 endete mit einem Sieg der Muslime über die Mekkaner (3:119).

BAI’A Treueeid, der dem Kalif oder Imam von den Angehörigen der umma geleistet wird.

BAITU-L-HARAM das geheiligte Haus; Bezeichnung für die Ka’ba und für die Moschee in Mekka, in deren Hof die Ka’ba steht (5:98).

BAITU-LLAH Haus Allahs; Bezeichnung für die Ka’ba in Mekka. Der Begriff wird auch allgemein für Moscheen verwendet (14:40).

BAITU-L-MAL Schatzhaus; Bezeichnung für den Staatsschatz bzw. das gemeinsame Vermögen der umma, dessen Einnahmen vornehmlich aus der zakah und anderen Einkünften bestehen und dessen Ausgaben der Allgemeinheit zugute kommen müssen.

BAITU-L-MAQDIS Haus der Heiligkeit; Name für Jerusalem.

BAKKA Anderer Name für die Stadt Mekka aus dem Qur’an (3:90).

BAQI‘ Feld; abgekürzter Name (vollständig: Baqi’u-l-gharqad, Feld der Dornsträucher) des Friedhofs in Madina, auf dem sich die Gräber zahlreicher sahaba befinden.

BARAKA Segen, Wohlergehen; Bezeichnung für die segensreichen, von Gott in die Schöpfung gelegten Kräfte, die dem Menschen auf vielfältige Weise nützlich werden (41:9).

BARAK ALLAHU FIK Allahs Segen für Dich; Worte des Dankes.

BART (lihya) Barttragen ist sunna. Der Prophet wies die Männer an, Bärte zu tragen. Nach manchen ahadith ist es empfohlen, Backen- und Kinnbart wachsen zu lassen, den Schnurrbart aber zu kürzen.

BASMALA Kurzbezeichnung für die Formel „bismillahi-r-rahmani-r-rahim“, die allen Suren des Qur’ans (außer der 9.) voransteht und auch sonst zu Anfang aller bedeutsamen Angelegenheiten gesprochen werden soll (11:43).

BATIL etwas Falsches, Nutzloses.

BEGRÄBNIS (Dschanaza) Das islamische Begräbnis ist schlicht und prunklos. Der Leichnam soll so rasch wie möglich beerdigt werden. Nach dem Totengebet wird der zuvor gewaschene und in Tücher gehüllte Leichnam in das Grab gelegt. Übermäßiger Ausdruck von Trauer ist verpönt.

BEISCHLAF (Dschimaa) Beischlaf ist nur in der Ehe statthaft (23:6). Außereheliche, voreheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sind somit im Islam untersagt.

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BEGRÜSSUNG –> SALAM

BEKENNTNIS –> SCHAHADA

BESCHNEIDUNG –> KHITAN

BID’A Neuerung; von den Muslimen abzulehnende Neueinführungen, die im Islam nach Qur’an und sunna keine Grundlage haben. Manche ‚ulama unterscheiden dennoch zwischen gutzuheißenden und abzulehnenden Neuerungen (57:27).

BILA KAIF „Ohne (zu fragen) wie“; ein Prinzip aus der Theologie mit dem nicht weiter erklärbare Aussagen über Gott, wie beispielsweise die Frage nach dem Sinn der qur’anischen Erwähnung der Hand Gottes (38:75).

BILAL Name eines schwarzen Sklaven, der sich trotz größter Schikanen schon in Mekka zum Islam bekannte. Er wurde von Abu Bakr freigekauft und nahm an der hidschra teil. Bilal wurde der erste muezzin der muslimischen Gemeinde. An ihm zeigt sich deutlich von Anfang an über Abstammung und Rasse hinausreichende islamische Bruderschaft.

BÖSER BLICK (al-ain, hasad) Während der Prophet allen Aberglauben ablehnte, erklärte er den neidischen oder bösen Blick für wirklich und empfahl, sich durch die beiden letzten Suren (Mu`awwidsatan) des Qur’ans dagegen zu schützen (113. 114).

BUCH (kitab) Allah hat den Menschen Seinen Willen in Schriften der Offenbarung kundgetan. Der Glaube an die Bücher der Offenbarung zählt zum Iman. Die bekannten Bücher sind Thora, Zabur und Evangelium. Das abschließende Buch ist der Qur’an (3:2).

BUCHARI Mit Muslim der anerkannteste Traditionswissenschaftler, auf den das Sammelwerk „Sahih-al-Buchari“ zurückgeht, das rund 7000 ahadith über Aussagen, Tun und Tolerieren des Propheten enthält. Buchari (gest. 870) aus Buchara (heute UdSSR) nahm fast nur ahadith der Kategorie sahih in seine Sammlung auf. Dieses Werk bildet den Grundstock dessen, was der Muslim heute über die sunna des Propheten weiß.

BURAQ Name des Wesens, das Muhammad während seiner Nachtreise vor dem mi´radsch als Reittier diente.

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c

keine Einträge

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d

DADSCHAL Der Betrüger, eine endzeitliche Figur, die zu den Zeichen des nahenden Weltendes gehört und die Menschen vom wahren Glauben abbringen will. In den Sammlungen des hadith wird über den dadschal berichtet.

DALIL Führer, (Begründer einer Meinung).

DARU-L-ARQAM Haus des Arqam, in dem die frühislamische Gemeinde sich versammelte.

DARU-L-HARB Haus des Krieges; Bezeichnung für das nicht-islamische Gebiet im Gegensatz zum daru-l-islam. Man unterscheidet daru-l-aman (sicheres Land), in dem Muslime leben können und daru-l-farar, wo Muslime behindert oder unterdrückt werden.

DARU-L-ISLAM Haus des Islam; Bezeichnung für das islamische Gebiet im Gegensatz zum daru-l-harb. Im daru-l-islam gilt die schari´a.

DA`WA Ruf, Einladung zum Islam. Jeder Muslim soll zum Islam einladen (3:100). Von der christlichen Mission unterscheidet sich diese Einladung u.a. dadurch, dass sie nicht mit einem Taufauftrag verbunden ist und der Islam die Ahlu-l-kitab neben sich duldet, während die Kirchen auf ihrer alleinigen Seligmachung beharren. Der Muslim soll den Islam bekannt machen und den Nicht-Muslim anreden, darüber nachzudenken, sowie mit ihm über den Glauben sprechen (16:126).

DHIKR (Mz. adhkar) Erwähnugn, Erinnerung, Bezeichnung für die Nennung von Gottes Namen oder Eigenschaften, wodurch der Gläubige sich Gott zu vergegenwärtigen bemüht. Zu den bekanntesten dhikr gehören die asma`-ul-husna, das Gebet für den Propheten sowie tahmid, tahlil, takbir, die oft nach dem Gebet je 33 mal gesprochen werden (4:104).

DIN Religion im weitesten Sinne, iman, islam und ihsan als Lebensweise und Weltanschauung umfasend (4:124).

DINU-L-FITRA natürliche Religion, die jedem Menschen angeborene natürliche auf Gott zielende Einstellung des Islam (3:17).

DROGEN (mukhaddirat) Drogen sind wie alle anderen Rauschmittel im Islam verboten.

DSCHA`FAR AS-SADIQ Name des Begründers der dscha`faritischen Sekte.

DSCHAHANNAM (Hölle) Nach dem Gericht werden die Gottesleugner in die Hölle geworfen, wo sie für ihren Ungehorsam die angedrohte Strafe erleiden, während die Gläubigen durch die Barmherzigkeit Allas das Paradies erlangen (16:29ff).

DSCHAHILIJJA Zeit der Unwissenheit, besonders die vorislamische Zeit, in der die Araber Götzen anbeteten, aber auch auf jegliche Nichtbeachtung der Offenbarung Gottes zu beziehen.

DSCHAMRA Stein, Kiesel; speziell Bezeichnung für die drei in Mina befindlichen Säulen, welche der Pilger während des hadsch in Erinnerung an die Vertreibung des Iblis durch Ibrahim mit Steinen bewirft.

DSCHANABA Zustand der Unreinheit.

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DSCHANNA Nach dem Gericht erlangen die Gläubigen, denen Allah barmherzig ist, das Paradies, in dem sie ewigen Frieden finden (58:22).

DSCHAZAKA-LLAHU KHAIRAN „Allah vergelte es Dir mit Gutem“; nach einem Wort des Propheten die beste Weise, jemandem für etwas zu danken.

DSCHIHAD Anstrengung auf dem Weg Allahs, im weitesten Sinn, auch, wo notwendig, um das Wort Allahs aufrecht zu erhalten. Der Qur’an sagt dem, der im dschihad umkommt, das Paradies zu (9:89).

DSCHINN Die Verborgenen; Geschöpfe Gottes, Kräfte, die nicht Engel oder Menschen sind. Manche deiser Geistwesen bekennen sich zum Islam, andere neigen dem Bösen zu (46:28ff).

DSCHIZJA Bezeichnung der Schutzabgabe, die von sich ergebenden Ahlu-l-kitab erhoben wird. Wer die dschizja entrichtet wird zum dsimmi (9:29).

DSCHUMU`A Freitag ist der Tag der Versammlung (62:9), an dem in der Moschee anstelle des zuhr-Gebets das dschumu`a-Gebet stattfindet. Jeder erwachsene männliche Muslim ist verpflichtet, daran teilzunehmen. Es besteht aus zwei Ansprachen (khutba), denen ein Gebet von 2 rak`a folgt. Ansonsten ist der Freitag ein gewöhnlicher Wochentag, kein Feiertag. Wer am Freitagsgebet nicht teilnehmen kann, verrichtet das zuhr-Gebet wie sonst.

DSCHUNUB Ein Unreiner, der sich reinigen muss, um das Gebet verrichten zu können. Die sog. große Unreinheit entsteht durch Geschlechtsverkehr bzw. Samenerguss. Sie wird durch ghusl aufgehoben.

DSCHUZ Teil des Qur’ans. Der Qur’ntext ist zur Lesung auf verschiedene Weisen in Abschnitte geteilt. Die bekannteste Einteilung ist diejenige in dreißig dschuz.

DU`A Bittgebet, das vom vorgeschriebenen Gebet zu unterscheiden ist und auch in der Muttersprache gesprochen werden kann. Der Muslim wendet sich in seinen Nöten und mit seinen Wünschen allein an Allah. In der sunna sind zahlreiche Bittgebete überliefert.

DUNYA Diesseits; die Welt im Gegensatz zum Jenseits (6:32).

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e

EHE (nikah, zawadsch) Jeder erwachsene Muslim soll eine Ehe schließen. Nach einem hadith ist die Ehe die halbe Erfüllung des Glaubens. Die Ehe verhindert das Leben in Sünde. Sie legt dem Mann die Pflicht auf, für Frau und Kinder Sorge zu tragen (Unterhalt). Die Frau ist nicht zur Haushaltsführung verpflichtet. Es entsteht keine Gütergemeinschaft, sondern Mann und Frau haben weiterhin eigenen getrennten Besitz. Zur Schließung einer Ehe sind folgende Grundsätze zu beachten: die Partner dürfen einander nicht mahram sein, beide Partner müssen der Eheschließung zustimmen, die Morgengabe (mahr) muß festgesetzt sein. Die Eheschließung soll in Gegenwart von 2 Zeugen stattfinden. Bei der Hochzeitsfeier sind Verschwendung und Luxus zu vermeiden. Mehrehe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Ehe kann, wenn nötig, geschieden werden, aber prinzipiell ist sie auf Bestand hin angelegt, da sie die Grundlage von Familie und umma darstellt.

EHEBRUCH (zina) Zina umfaßt jeglichen außerehelichen Geschlechtsverkehr. Der Vorfall des Ehebruchs muss durch 4 Augenzeugen bestätigt werden (24:4). Der Qur’an nennt als Strafe für Unverheiratete 100 Peitschenhiebe (24:2), die sunna für Verheiratete Steinigung. Diese Strafen dürfen jedoch nur von einem islamischen Herrscher ausgesprochen werden und dürfen daher niemals in Selbstjustiz vollzogen werden! Deshalb sind sogenannte „Ehrenmorde“ im Islam verboten.

EHESCHEIDUNG (talaq) Die Scheidung ist nach einem hadith zwar erlaubt, aber von den erlaubten Dingen von Allah am meisten verabscheut. Das Scheidungsrecht ist, obwohl Außenstehende die islamische Scheidung oft als sehr einfach bezeichnen, höchst kompliziert. Die Grundzüge sind folgende: 1. talaq ahsan (beste Scheidung): die Scheidung wird durch den Mann (bei tuhr der Frau) mit Worten wie „ich scheide mich von dir“ ausgesprochen. Nach diesem sogenannten talaq ist die geschlechtliche Beziehung zwischen den Gatten verboten, doch hat der Mann weiterhin für den Unterhalt der Frau zu sorgen, bis die idda verstrichen ist. Die Scheidung ist nach dem Ablauf der idda voll wirksam, wenn die Frau nicht schwanger ist, seit dem talaq kein Beischlaf stattgefunden hat und der talaq nicht widerrufen wurde. Eine neue Eheschließung beider Partner, auch miteinander, ist möglich. Im Falle des Widerrufs der Scheidung während dr idda ist der gesamte Scheidungsablauf eingestellt. Ein erneuter talaq ist möglich. Ein eventueller dirtter talaq, falls auch der zweite widerrufen wurde, ist endgültig (2:229). 2. talaq hassan (gute Scheidung): während drei aufeinander folgender Perioden (tuhr) wird vom Mann die Scheidung ausgesprochen. Beischlaf ist ab dem ersten talaq verboten, die Ehe nach Ablauf der idda, falls keine Gegengründe wirksam sind, endgültig geschieden. 3. talaqu-l-bida (bida) ist der von manchen abgelegt Brauch, die unwiderrufliche Scheidung durch einander unmittelbar folgendes dreimaliges Aussprechen des Scheidungswortes (in einem tuhr) herbeizuführen. Wollen die geschiedenen Gatten wieder heiraten, müßte die Frau zuvor eine andere Ehe eingegangen und geschieden sein. Eine Ehescheidung auf Antrag der Frau ist bei verschiedenen Gründen möglich. Der Qur’an schreibt zur Schlichtung von Ehestreitigkeiten einzusetzende Vermittler vor, die im gegebenen Fall die Auflösung der Ehe veranlassen (4:39).

EID (Yamin) Ein Eid kann etwas Vergangenes oder etwas Zukünftiges versichern wollen. Ist der die Vergangenheit betreffende Eid falsch, so hat der Eidleistende eine Sünde begangen. Erfüllt er das die Zukunft betreffende Gelöbnis nicht, ist er zur Buße verpflichtet, und muß 10 Arme speisen oder 3 Tage fasten (5:91).

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ELTERN (al-walidan) Der Qur’an (17:24) macht es den Muslimen zur Aufgabe, die Eltern, die sie großgezogen haben, im Alter zu versorgen. Der Muslim ist angehalten, den Eltern Gutes zu tun und ihnen nur dort nicht gehorsam zu sein, wo sie zum Ungehorsam gegen Allah auffordern.

ENGEL (mala`ika) Glaube an die Engel als gehorsame Diener Allahs gehört zu den Grundätzen des Iman. Engel sind geschlechtlos und unsichtbar, können aber in manchen Fällen Gestalt annehmen. Engel erfüllen zahllose Aufgaben. Gabriel ist der Überbringer der Offenbarung. Der Todesengel bringt den Menschen den Tod. Zwei Engel begleiten den Menschen, um seine guten und bösen Taten festzuhalten. Den Engeln Munkar und Nakir begegnet der Mensch nach dem Tode. Der Engel Asrafil bläst die Posaune zum Tag des Gerichts. Darüberhinaus erfüllen die Engel die verschiedensten Aufgaben im Auftrage Allahs zum Wohl der Schöpfung, die sie in Gang halten (16:51f).

ERBRECHT (mirath) Der Qur’an regelt auch erbrechtliche Fragen. Die Einzelheiten dieses weitreichenden Rechtszweiges können hier nicht dargelegt werden. Grundprinzipien sind in (4:12) festgelegt. Der Erblasser kann lediglich über ein Drittel seines Besitzes testamentarisch verfügen, während die übrigen zwei Drittel (oder das gesamte Erbgut bei Fehlen eines Testaments) nach den gesetzlichen Regeln verteilt werden. Zuvor sind Schulden und Begräbniskosten zu begleichen. Sodann werden die im Qur’an erwähnten Personen mit dem dort festgesetzten Anteilen befriedigt. Was verbleibt, wird unter die weitere Verwandtschaft aufgeteilt, die zu diesem Zweck nochmals in zwei Untergruppen gegliedert ist.

ERBSÜNDE (al-khati`a) Der Qur’an teilt mit, dass Allah dem Adam verziehen hat (2:35). Der Gedanke der Erbsünde ist darum im Islam nicht anerkannt. Man geht davon aus, dass der Mensch nach Gottes Willen von Natur her gut geschaffen ist, von seiner Umwelt geprägt wird, aber als vernunftbegabtes Wesen seine Entscheidungen frei nach Gottes Willen trifft.

ESSEN (ta`am) Muslime essen nur solche Speisen, die halal sind (Speisegebote). Vor dem Essen wäscht man sich die Hände. Die Mahlzeit beginnt man mit den Worten „Bismillah“ (Im Namen Allahs). Man ißt mit der rechten Hand. Nach dem Essen dankt man Allah mit den Worten „al-hamdu lillah“ (Preis sei Allah( oder einem anderen du`a). Nach dem Essen wäscht man Mund und Hände. Gemeinsame Mahlzeiten sind den Muslimen anempfohlen. Man teilt sein Essen mit den Armen und bedenkt bei Feierlichkeiten Nachbar, Freunde und Verwandte (22:29).

EVANGELIUM (indschil) Das Evangelium ist die dem Propheten Jesus gegebene göttliche Offenbarungsschrift, die aber im Laufe der Zeit Veränderungen erlitten hat und deshalb in der heutigen Form dem ursprünglichen Text nicht entspricht. Während die Christen im Evangelium dennoch das Wort Gottes sehen, verneint der Qur’an die Verlässlichkeit vieler Aussagen des Evangeliums, das durch ihn berichtigt und vervollständigt ist (3:2).

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f

FADSCHR Morgengrauen, die Zeit des ersten der fünf täglichen Gebete, das zwei raka hat. Der Sonnenaufgang ist das Ende des fadschr. Auch Name der (Sure 89).

FAQIH Rechtsgelehrter (Mz. Fuqaha) Fiqh, Recht.

FAQR Armut. Im Islam unterscheidet man zwischen bescheidenem Lebenswandel und Armut. Der bescheidene Lebenswandel gehört zu den Kennzeichen des Gläubigen. Der wirklich Arme hat Anspruch auf Hilfe durch die Muslime. Der Qur’an verpflichtet die Gläubigen (9:60) zu Almosen und zur regelmäßen Zakah. Unterdrückung der Armen gehört zum kufr.

FARA-ID Pflichtteile; Begriff aus dem Erbrecht für im Qur’an festgesetzte Erbanteile (4:12 –13, 175), auch Mz. Von fard.

FARD Verpflichtung; ein Begriff aus dem Recht, der alle unerläßlichen Pflichten bezeichnet. Man unterscheidet: fardu-l-ain für jeden einzelnen Muslim verpflichtend und fard kifaja verpflichtend, wobei es genügt, wenn ein Teil der umma diese Pflicht erfüllt (z.B. Totengebet).

FASSKH Aufheben der Ehe durch Rechtsentscheid, was insbesondere von der Frau erwirkt werden kann. Die wichtigsten Gründe hierzu sind Ehebruch, grobe Verletzung der Unterhaltspflicht, (psychische und physische) Grausamkeit, Impotenz, unzumutbarer Statusunterschied, Verschollensein bzw. unzumutbar lange Abwesenheit des Gatten, schwerwiegende Erkrankung, dauernde Zwietracht (4:39).

AL-FATIHA Die Eröffnende: Bezeichnung für die erste Sure des Qur’an, die in jedem Gebet zu sprechen ist und auch sonst einen hervorragenden Platz einnimmt.

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FATIMA Tochter des Propheten Muhammad salla.gif und der Frau Khadidscha radiya.gif, die mit Imam Ali radiya.gif verheiratet war. Sie ist Mutter von Imam Hassan und Imam Hussain radiya.gif und sie verstarb 6 Monate nach dem Propheten.

FATIMIDEN Name der schiitischen Dynastie von Kalifen, die in Nordafrika und Ägypten von 908 bis 1171 herrschte und sich von Fatima herleitet. Die Fatimiden begründeten die heute sunnitische Al-Azhar in Kairo.

FATWA Bezeichnung für eine Rechtsbelehrung, die von einem mufti erteilt wird, um Klarheit in eine umstrittene Sache zu bringen. Ein fatwa muss auf den usulu-l-fiqh beruhen.

FEUER (nar) Oft gebraucht zur Bezeichnung der Hölle. Den Menschen ist es verboten, Feuer und Verbrennung als Strafe anzuwenden. Auch Einäscherung als Begräbnisform ist nicht statthaft.

FIDIA Ersatzleistung für das Versäumnis einer Pflicht, z.B. Fasten, wenn man sich während dem hadsch nicht das Kopfhaar schneidet. (2:192).

FIQH Bezeichnung für das islamische Rechtswesen, das sowohl religiöse Fragen (wie Gebet oder Fasten) als auch weltliche Fragen (wie Handel oder Ehe) einschließt, weil der Islam eine umfassende Lebensweise darstellt, die nicht zwischen „weltlich“ und „religiös“ trennt, sondern das gesamte Leben unter Gottes Willen stellt (Recht). Rechtsprobleme löst man mit Hilfe der usulu-l-fiqh, die von der verschiedenen Rechtsschulen (madshab) teilweise unterschiedlich angewandt werden.

FIR’AUN Pharao, im Qur’an im Zusammenhang mit dem Propheten Musa genannt. Auch Sinnbild für den Unterdrücker und Gottesleugner (7:101ff).

FITNA Anfechtung, Streit, bezeichnet einmal die während des Kalifats von Abu Bakr und Ali aufgetretenen Kämpfe (Siffin), dann auch die zu den Zeichen des kommenden Weltendes zählenden Kämpfe und Streitigkeiten (8:40) sowie allgemein Streitigkeiten, die zwischen Muslimen zu vermeiden sind.

FITRA Almosen beim Fastenbrechen. Man entrichtet vor Ende des Ramadans die sadaqatu-l-fitra an die Armen (Almosen). Sie entspricht etwa dem Wert von 3 Pfund Weizen oder 7 Pfund Gerste.

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GABRIEL (dschibril) Der Engel, der die Offenbarung von Allah den Propheten und dem Propheten Muhammad den Qur’an brachte (2:91).

GASTFREUNDSCHAFT (dijafa) Der Qur’an empfiehlt die Gastfreundschaft für nahe und entfernte Verwandte, für Fremde und Reisende (4:40). Besuche bei anderen Muslimen werden empfohlen. Gastfreundschaft gilt im allgemeinen für drei Tage; danach soll der Gast, wenn er länger bleibt, selbst für seine Mahlzeiten und Angelegenheiten Sorge tragen.

GEBET –> SALAH

GEBETSRUF –> AZAN, IQAMA

GEBETSZEIT (waqtu-s-salah) Die Gebetszeiten für die fünf Pflichtgebete sind fadschr, zuhr, asr, maghrib, ischa. Gebete, die versäumt wurden, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

GEISTESKRANKER (madschnun) Ein Geisteskranker ist von den islamischen Pflichten befreit und soll gut behandelt werden (4:4).

GERICHT (hissab) Nach der Auferstehung findet das Gericht statt. Die Taten der Menschen werden vor Allah offengelegt und jedem Menschen werden seine Taten vergolten. Für die Gläubigen, denen Allah barmherzig ist, ist das Paradies, für die Ungläubigen, denen Allah Gerechtigkeit erweist, die Hölle vorgesehen (20:100ff).

GHAIB Verborgen; der Glaube an das Unsichtbare und dem Menschen auf dieser Welt Verborgene gehört zum Iman (2:3).

GHAZWA Kampf; die wichtigsten Kämpfe zur Zeit des Propheten waren Badr, Uhud, Khandaq und Hunain.

GHIBA Üble Nachrede; Schlechtes über einen Betroffenen in seiner Abwesenheit sprechen ist dem Muslim untersagt.

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GHUSL Ganzwaschung, zur Herstellung der rituellen Reinheit nach folgenden Verunreinigungen: Menstruation, Entbindung, Beischlaf, Samenerguss. Zum ghusl muss der ganze Körper gereinigt und mit Wasser benetzt werden. Üblicherweise reinigt man den Körper von Unreinheiten, faßt die nijja, vollzieht wudu und begießt sich abschließend dreimal von Kopf bis Fuß mit reinem Wasser (5:8f). Außerdem ist ghusl üblich vor dem Gebet am Freitag und den Festgebeten, nach starkem Bluten und vor dem Übertritt zum Islam.

GLAUBE –> IMAN

GLÜCKSSPIEL (qimar) Der Qur’an (2;219) warnt vor Glücksspiel ausrücklich. Es ist im Islam verboten.

GOG & MAGOG (ja`dschudsch wa ma`dschudsch) Im Qur’an (18:93) genannte zerstörerische Kräfte, die von Dsul-l-Qarnain abgewehrt wurden. Nach (21:96) und nach vielen ahadith zählen sie zu den Zeichen des kommenden Weltenendes.

GOLD (zahab) Gold ist Zakahpflichtig. Der Satz beträgt 2,5 %, der nisab 96 g. Gebrauchsgegenstände aus Gold sind verboten, Goldschmuck nur für Frauen, nicht für Männer erlaubt (9:34).

GOTT –> ALLAH

GOTTESDIENST –> IBADA; SALAH

GOTTESFURCHT –> TAQWA

GÖTZENDIENST –> SCHIRK

GRAB (qabr) Das muslimische Grab wird so angelegt, dass das Gesicht des Toten, der auf der rechten Seite liegt, zur qibla weist. Es wird so ausgehoben, dass der Leichnam in einer Art Kammer zu liegen kommt und nicht direkt mit Erde bedeckt wird. Vorher wird in der Moschee das Totengebet verrichtet. Ein Stein auf dem Grab ist nicht erforderlich, und es gibt unzählige namenlose Gräber. Die Errichtung von grossen Mausoleen und Gebäuden ist verpönt.

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h

HADD Strafe; Sammelbegriff für die im Qur’an von Allah festgesetzten Strafen für Verbrechen (z.B. Diebstahl, Zina, Mord, etc).

HADITH Bericht; Bezeichnung für die Berichte, in denen die Sunna des Propheten Muhammad überliefert wurde. Die Ahadith wurden zunächst größtenteils mündlich überliefert und dann niedergeschrieben. Die bekanntesten Sammlungen sind die von Buchari und Muslim.

HADITH QUDSI heiliger Bericht, ein Hadith, in dem ein Wort von Gott durch den Mund des Propheten Muhammad mitgeteilt wird, was aber nicht Teil der qur’anischen Offenbarung ist.

HADSCH Die Wallfahrt ist die fünfte Säule des Islam und eine besondere Art der Anbetung Gottes durch die Muslime (Sura 22:28). Wer gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist, muss einmal in seinem Leben während der zeit des Hadsch (im Monat Zu-l-hidscha) nach Mekka reisen, den Ihram anlegen, bei Arafat Gottes gedenken (=Wuquf), die Kaaba umschreiten (=Tawaf) und den Lauf (=Sai) zwischen den Hügeln Safa und Marwa durchführen (Sura 2:192). Die Umra (sog. kleine Pilgerfahrt) ist im Gegensatz hierzu kürzer und kann zu jeder beliebigen Jahreszeit vollzogen werden, doch ersetzt sie nicht den Hadsch. Der Pilger (Hadsch) nimmt als erstes den Ihram an und faßt die Absicht (Nija) zur Pilgerfahrt (Ifrad, Qiran, Tamattu). Im Ihram spricht er so oft als möglich die Talbija. Am 8. Tag des Monats Zu-l-hidscha begeben sich die Pilger nach Mina, wo sie übernachten. Am 9. Tag ziehen sie weiter nach Arafat, wo der Tag im Stehen (Wuquf) vor Allah verbracht wird. Nach Sonnenuntergang erfolgt der Aufbruch zurück in Richtung Mina. Der Marsch wird in der Nacht in Muzdalifa unterbrochen. Am Morgen des 10. Tages (Idu-l-adha) treffen die Pilger in Mina ein, wo sie den Ritus des Steinwerfens (Dschamra) vollziehen. Anschließend wird ein Tier geopfert und das Haupthaar geschnitten. Auch am 11. und 12. Tag werden die Steinsäulen beworfen. Am 10., 11. oder 12. Tag begibt sich der Pilger zudem nach Mekka, um dort Tawaf und Sa´i durchzuführen. Die Pilgerfahrt ist damit erfüllt. Man beschließt sie mit einem letzten Tawaf.

HAFIZ Bewahrer; Bezeichnung für einen Muslim, der den gesamten Qur’an auswendig weiß.

HALAL erlaubt, statthaft nach islamischem Recht, im Gegensatz zu Haram (Sura 5:89). Alles, was nicht verboten ist, gilt grundsätzlich als Halal, auch wenn es unerwünscht oder unpassend ist.

HALIMA Name der Amme, die den Propheten Muhammad salla.gif in seiner Kindheit betreute.

HAMD Lob, Preis.

HAMMAM –> BAD

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HANAFI hanafitischer Madz-hab, die zahlenmäßig größte der vier sunnititschen Rechtsschulen. begründet von Abu Hanifa, besonders im Gebiet des ehemaligen osmanischen Reiches verbreitet.

HANBAL Ahmad bin Hanbal, Rechtsgelehrter (gest. 855), Begründer des Mazhab Hanbali.

HANIF Ein dem rechten Glauben Zugeneigter; Bezeichnung für Gottsucher und Anhänger des Glaubens an den wahren Gott vor der Offenbarung des Qur’ans (Sura 3:60).

HAQQ Wirklichkeit, Wahrheit; theologische Bezeichnung für das Wirkliche (vgl. Sure 69).

HARAM verboten, verwehrt nach islamischem Recht (Sura 5:89).

HARIM das Verwehrte; Bezeichnung für den Teil des Hauses, der den Frauen vorbehalten und für Männer außerhalb der Mahram-Grade verwehrt ist.

AL-HASSAN Der ältere Sohn von Imam Ali und Hazrat Frau Fatima radiya.gif, von der Schi`a als zweiter Imam gezählt. Er lebte von 625 bis 672.

HERRSCHAFT (Sullta) Nach dem Tode des Propheten Muhammad, dem Oberhaupt der islamischen Umma, wurde der erste Kalif durch Vorschlag und Zustimmung ermittelt. Spätere Kalifen wurden gewählt, ernannt oder ernannten sich selbst. Das Kalifat wurde von den Dynastien erblich gemacht. Die geschichtliche Entwicklung führte von den allgemeinen qur’anischen Grundlagen zur Führung der Umma weg. Diese Grundlagen umfassen, ohne dass eine bestimmte Staatsform vorgeschrieben wäre, zumindest folgende Prinzipien: die Muslime regeln ihre Angelegenheiten untereinander durch gegenseitige Beratung (schura), beachten die Vorschriften des Qur’an und befolgen die sunna, wie der Qur’an es empfiehlt (8:48). Dem Oberhaupt der Umma leisten sie Gefolgschaft, wenn die Beachtung von Qur’an und sunna gewährleistet sind (amir).

HIDAJA Rechtleitung, die nur Allah dem Menschen geben kann.

HIDSCHAS Name der Gegend im Westen der arabischen Halbinsel, in der auch die Stadt Mekka liegt.

HIDSCHRA Auswanderung. Im Jahre 622 verließ der Prophet (nachdem viele seiner Anhänger bereits in Medina waren) zusammen mit Abu Bakr die Stadt Mekka, in der die Muslime immer stärker bedrängt wurden. Um die Verfolger zu täuschen, legte sich Ali auf das Lager des Propheten, dessen Entkommen so ermöglicht wurde. Der hidschra, mit der die islamische Zeitrechnung beginnt (622 ist das Jahr 1 der hidschra), gingen die Übereinkünfte von Aqaba mit den Einwohnern Medinas voraus (9:40).

HILAL Aufgehender Neumond; die Sichel des Mondes am Monatsbeginn.

HIRA Name der Höhle, wo der Prophet Muhammad die erste Offenbarung empfing. Diese Höhle befindet sich auf dem Dschabal-an-nur (Berg des Lichtes) bei Mekka.

HÖLLE –> DSCHAHANNAM, FEUER

HUBAL Name des Hauptgötzen von Mekka in der dschahilijja, dessen Bild in der Kaba aufgestellt war und vom Propheten beim Einzug in Mekka 630 zerstört wurde (17:83).

HUDAIBIYA Ort nahe bei Mekka, wo im Jahre 628 ein zehnjähriger Frieden zwischen den Muslimen und den Mekkanern geschlossen wurde und nach dem die Muslime im folgenden Jahr Mekka besuchen konnten. Der Friede wurde 630 von Verbündeten der Mekkaner gebrochen, woraufhin die Muslime in Mekka einzogen (48:18).

HUNAIN Tal bei Mekka, wo die Muslime nach dem Einzug in Mekka einen Kampf mit umliegenden Stämmen siegreich beendeten (9:25).

HUND (kalb) Der Hundespeichel gilt als unrein, doch kann man den Hund als Jagd- oder Wachhund verwenden. Zu anderen Zwecken ist Hundehaltung nicht statthaft (18:17).

HURI (hur) Bezeichnung für die ewig jungen Gefährtinnen der Muslime im Paradies (56:34ff).

Al-HUSSAIN Der jüngere Sohn von Ali und Fatima, von der Schi`a als dritter Imam gezählt. Hussain wurde 627 geboren. Er erhob sich gegen Jazid, mit dessen Einsetzung das Kalifat der Umajjaden erblich gemacht wurde. Am 10. Muharram 680 fiel er im Kampf gegen Jazids Soldaten bei Kerbela.

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i

IBADA Anbetung, auch Gottesdienst; im engeren Sinne die unmittelbare Anbetung Allahs, im weiteren Sinn die allgemeine Verwirklichung aller von Allah vorgesehenen Pflichten und damit Anbetung als Gehorsam kennzeichnend (1:4).

IBLIS Name des Teufels, der sich weigerte, Gott gehorsam zu sein und sich vor Adam zu verneigen (7:13). Für seine Auflehnung gegen Gott wird er bestraft, doch ist ihm bis zum Tag der Auferstehung Aufschub gegeben. Während dieser Zeit versucht er, die Menschen zum Ungehorsam gegen Gott zu veranlassen . Adam folgte als erster Mensch seinem Streben, doch verzieh Gott dem Adam, wie er den Menschen verzeiht, wenn sie bereuen.

IBRAHIM Abraham, Prophet Allahs, der sein Volk verließ, weil es dem Götzendienst anhing. Er erbaute zusammen mit seinem Sohn Ismail die Kaaba in Mekka. Der Qur’an bezeichnet ihn als hanif (3:67) und Freund Allahs (Khalilu–llah) ( 4:124).

ICHLAS Reinheit, Aufrichtigkeit; theologischer Begriff zur Bezeichnung des aufrechten Muslimseins, allein um Gottes willen; auch Name der Sure 112.

ID-GEBET (Salatu-l-id) Das Festgebet findet in der Zeit zwischen der ersten Stunde nach Sonnenaufgang und dem Mittag statt. Adsan und iqama fehlen. Man betet 2 Raka hinter dem Imam mit einer bestimmten Anzahl zusätzlicher takbir in jeder Raka. Das Gebet wird meist zuvor erklärt. Verschieden nach madshab; Hanafi z.B. wie folgt: 1. Raka hat 3 takbir vor al-fatiha, 2. Raka hat 3 takbir vor ruku. Nach dem Festgebet folgen die Ansprachen (Khutba).

IDU-L-ADHA Fest des Opferns, am 10. des Monats dsul-l-hidscha. Die Muslime auf der Wallfahrt und zu Hause schlachten an diesem Tag ein Opfertier im Gedenken an die Rettung Ismails, als dieser von seinem Vater Ibrahim geopfert werden sollte. Am Vormittag findet das id-Gebet statt, vor dem man nichts gegessen haben sollte. Man ißt und opfert nach dem Festgebet (5:98).

IDU-L-FITR Fest des Fastenbrechens, am 1. des Monats Schawwal. Spätestens an diesem Tag entrichten die Muslime die Sadaqa-tu-l-fitr und begehen das Ende des Fastenmonats Ramadan. Am Vormittag findet das id-Gebet statt, vor dem man einige Datteln essen soll (Sunna).

IDDA Anzahl von Tagen; der Qur’an schreibt der Frau für den Fall der Eheauflösung (2.228) durch Ehescheidung oder Tod des Gatten eine Wartefrist vor erneuter Eheschließung vor, während der sich eine eventuelle Schwangerschaft herausstellen kann. Im Fall der Ehescheidung dauert die idda drei Regelblutungen, im Fall des Todes des Gatten vier Monate und zehn Tage. Stellt sich eine Schwangerschaft heraus, dauert die Unterhaltspflicht des Gatten bis nach der Entbindung fort.

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IDSCHMA Übereinstimmung; dritte der usul-l-fiqh, Übereinstimmung der Rechtsgelehrten zu einer bestimmten Frage. Ein idschma besteht zunächst in der Praxis und wird als solcher meist formal anerkannt. Der Hadith, dass die Umma des Propheten in einem irrtum nicht übereinstimmen werde, bekräftigt die Bedeutung des idschma.

IDSCHTIHAD Anstrengung; das Ergebnis der Bemühung eines mudschtahid, unter Heranziehung der usulu-l-fiqh die Lösung einer Rechtsfrage herbeizuführen.

IFRAD Verrichtung des hadsch allein, vor umra mit neuem Ihram.

IFTAR Brechen des Fastens; Bezeichnung für die Mahlzeit zum Fastenbrechen nach Sonnenuntergang. Es ist sunna, eine Dattel zum iftar zu sich zu nehmen.

IHRAM verwehrt; Bezeichnung für den Weihezustand der Pilger, der beim Passieren der miqat anzunehmen ist. Die Ihram-Kleidung besteht für Männer aus zwei ungesäumten Tüchern, die um Hüfte und Schulter gelegt werden. Der Kopf muss unbedeckt bleiben. Frauen tragen der islamischen Norm übliche Kleidung, dürfen aber ihr Gesicht nicht verhüllen. Vor dem Anlegen des Ihram sind ghusl und ein Gebet von 2 Raka sunna. Während des Ihram ist es untersagt, geschlechtliche Beziehung aufzunehmen, zu töten, zu jagen, Haare und Nägel zu schneiden, das Gesicht zu bedecken. Man legt den Ihram zu hadsch und umra an. Er dauert bei hadsch mindestens von Wuquf bis zum Opfer in Mina, wonach Beischlaf noch bis zum Vollzug von Tawaf und sai in Mekka untersagt bleibt. Bei umra legt man Ihram vor dem Tawaf an und nach dem sai ab. Männer scheren sich zum Ablegen des Ihram das Haupthaar, Frauen schneiden mindestens eine lange Strähne (22:28).

IHSAN Das Gute tun, neben Iman und Islam Grundlage der ibadat. Nach einem Wort des Propheten ist ihsan, Gott so zu dienen als sähe man Ihn, denn obwohl man Ihn nicht sehen kann, sieht Er einen doch.

ILAH Gott, Gottheit, Ziel der Anbetung. Der eine und einzige Gott ist Allah (gebildet aus „al“ und „ilah“, „der Gott“).

IMAM Leiter des Gebets, der vor den Reihen der Betenden steht, die ihm folgend das Gebet verrichten, es mit takbir eröffnen, wenn er es eröffnet hat, die einzelnen Abschnitte verrichten, wenn er sie verrichtet und es mit salam beschließen, wenn er es beschließt. Es gibt kein Priestertum im Islam. Imam kann jedermann sein, der die Verrichtung des Gebets versteht, volljährig, männlich und Muslim ist. Wo nur Frauen beten, leitet eine Frau das Gebet.

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IMAM Führer der Muslime. Mit diesem Ausdruck kann entweder der Herrscher eines islamischen Landes gemeint sein oder aber (was viel häufiger gebraucht wird) der Vorbeter im Pflichtgebet.

IMAN Glaube des Muslim an Allah, Engel, Bücher, Propheten, Auferstehung (4:135). Aus diesem Glauben geht der Islam hervor, der gläubiges Tun bedeutet. Nach dem Qur’an wird gerettet, wer glaubt und das Rechte tut (103:3).

INDSCHIL –> Evangelium

INSCHA‘ ALLAH „So Gott will“, ein Satz, den Muslime dem Qur’an nach (18:23) allen Absichtserklärungen hinzufügen sollen.

IQAMA Der zweite Gebetsruf unmittelbar vor dem Gebet, entspricht im Wortlaut dem adsan mit einem kurzen Zusatz.

IRTIDAD Abtrünnigkeit, die nach islamischem Recht, wenn sie offene Feindschaft gegen die Umma darstellt, von einem islamischen Herrscher bestraft wird. Der Qur’an betont, dass im Glauben kein Zwang sein dürfe (2:257).

ISA Jesus, der Prophet Gottes, Sohn der Mariam, dem das Buch Indschil gegeben wurde. Der Qur’an erklärt, dass Isa trotz seiner ungewöhnlichen Zeugung ein Mensch ist, und weist die Behauptung, er sei Gott, als schirk zurück (5:77). Auch der Tod am Kreuz wird abgelehnt. Isa hat indes auf den nach ihm kommenden Propheten hingewiesen (61:6).

ISCHA Das Nachtgebet (17:80); das fünfte der täglichen Gebete, das nach Einbruch der Dunkelheit stattfindet. Es hat 4 Raka.

ISCHRAQ Ein nafl-Gebet aus 2 (oder 4) Raka, das nach dem Sonnenaufgang verrichtet werden kann. Während des Aufgangs und Untergangs der Sonne ist das Verrichten von Gebeten untersagt.

IS-HAQ Isaak, der jüngere Sohn Ibrahims, Bruder des Ismail, Prophet Allahs (2:134).

ISLAM Ergebung in Gottes Willen; Bezeichnung der von Allah für den Menschen vorgesehenen Lebensweise der friedvollen Hingabe, des Friedens mit Gott, den Mitmenschen, der Umwelt und sich selbst (5:5). Der Bekenner des Islam ist Muslim. Er verwirklicht die fünf Säulen des Islam (Schahada, Gebet, Fasten, Zakah, hadsch). Islam ist das gläubige Tun, das aus Iman hervorgeht. Wer den Islam annehmen will, vollzieht ghusl und spricht dann die kalima (vor zwei muslimischen Zeugen). Danach muss er nach Qur’an und sunna leben, weil er sich in Gottes Willen zu ergeben beabsichtigt. Was Gott vom Menschen verlangt, hat er im Qur’an offenbart. Der Prophet erklärte diese Offenbarung durch die sunna.

ISMAIL Der ältere Sohn Ibrahims, der von seinem Vater geopfert werden sollte. Zum Gedenken an diese Prüfung Allahs schlachten die Muslime am idu-l-adha ein Opfertier. Der Prophet Ismail erbaute zusammen mit seinem Vater die Kaaba in Mekka. Die Quelle Zamzam wurde seiner Mutter von Allah gezeigt, als diese Wasser für ihr Kind suchte (Hieran erinnert der sai). (2:121).

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ISQAT (Abtreibung) Im Qur’an nicht erwähnt. Nach islamischem Recht auf jeden Fall nach Kindesbewegung (ca. 4. Monat) verboten, davor unerwünscht und oft als mangelndes Vertrauen zu Allah verstanden, der für Eltern und Kinder Sorge trägt (17:33).

ISNAD Überliefererkette; Reihe der Namen derjenigen Personen, die ein Hadith vom Propheten überlieferten. Ein wesentliches Element für die Prüfung der Verlässlichkeit eines Hadith ist der unstrittige isnad, der lückenlos sein muss und nur auf Männern und Frauen untadeligen Charakters beruhen kann (hassan, sahih, da’if).

ISTIGHFAR Bitte um Vergebung, oftmals nach den fard-Gebeten und zu anderen Gelegenheiten ausgesprochenes du’a; in seiner einfachsten Form lautet es : astaghfiru llah – Ich bitte Allah um Vergebung.

ISTIKHARA Bitte um Rechtleitung, mit einer besonderen du’a, die man zusammen mit einem Gebet von 2 Raka betet, das man nach ischa verrichtet.

ISTINDSCHA Reinigen der Ausscheidungsorgane nach Stuhlgang mit Wasser. Nur die linke Hand wird dazu benutzt. Auch nach Urinieren wird mit Wasser gereinigt.

ISTISQA Bitte um Regen; bei großer Trockenheit werden in Gemeinschaft 2 Raka (nafl) auf offenem Feld verrichtet und danach Gott um Segen gebeten. Nach manchen soll der Imam dabei sein Gewand umwenden.

I’TIKAF Zurückziehen, sich zurückziehen von den alltäglichen Angelegenheiten in die Moschee, vor allem während der letzten 10 Tage (oder kürzer) des Ramadan, um nur zu beten, Qur’an zu lesen und Allahs zu gedenken.

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j

JAUMU-L-QIJAMA Tag der Auferstehung – Jüngster Tag

JATHRIB Name der Stadt Medina in der dschahilijja.

JENSEITS (al-akhira) Der Glaube an das Leben nach dem Tode gehört zu den Grundsätzen des Iman. Nach dem Gericht wird dem Menschen Paradies oder Hölle zuteil (adl). Das Leben im Jenseits ist ewig (40:39).

JERUSALEM (al-quds) Die Heilige, Beiname der Stadt, wo der mi`radsch seinen Ausgang nahm und die darum für die Muslime von besonderer Bedeutung ist. Auch ist sie die Stätte vieler der Propheten Gottes, die der Islam ehrt.

JESUS –> ISA

JUDEN (al-jahud) Die mit Christentum die eigentlichen ahlu-l-kitab bildende Glaubensgemeinschaft, die an einem Gott festhält und zu der zahlreiche Propheten gesandt wurden. Hauptprophet der Juden ist Musa, dem die Thora gegeben wurde. Den Propheten Muhammad und den Qur’an haben die Juden abgelehnt, doch lebten sie in islamischen Ländern in Frieden und Sicherheit.

JÜNGSTER TAG (jaumu-l-akhir) Der letzte Tag, der sich durch verschiedene Zeichen ankündigt (z.b. Dadschal, Jesus Wiederkehr), und an dem Allah seine Schöpfung zu sich ruft, um das Gericht zu halten (75:1).

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k

KAABA Würfel; das im Hof der Moschee von Makka stehende, würfelförmige Gebäude, das von Ibrahim und Ismail errichtet wurde. Die ka`ba ist Mahnmal für die Offenbarung Gottes. Allah hat die ka`ba zur Gebetsrichtung der Muslime (qibla) gemacht. In einer Ecke der ka`ba ist der schwarze Stein eigelassen, der während des Tawaf von den Pilgern der sunna folgend geküßt oder berührt wird (5:98).

KABIRA groß; Bezeichnung für die großen Sünden.

KAFIR (mz. kafirun und kuffar) Ungläubiger; jemand, der die Wahrheit ablehnt oder leugnet (kufr). Kein Muslim soll einen Muslim als kafir bezeichnen.

KAHIN Zauberer, Wahrsager; eine in der dschahilijja bekannte Figur. Manche Gegner des Propheten Muhammad salla.gif warfen ihm vor, ein kahin zu sein, was der Qur’an (52:29) jedoch zurückweist.

KALENDER (taqwim) Die Jahreszählung der Muslime beginnt mit der hidschra (622 ist Jahr 1 der hidschra) und folgt einem Mondkalender. Die zwölf Monate sind jeweils 29 oder 30 Tage lang. Dadurch verschieben sich, gemessen am Sonnenkalender, die Daten im Laufe eines Jahres um ca. 11 Tage. Das Jahr 2002 entspricht etwa dem Jahr 1423 hidschra. Tage werden vom Sonnenuntergang an gerechnet. Freitag Nacht ist also die Nacht von Donnerstag auf Freitag. Die genauen Daten der islamischen Feste (Monate) werden durch Sichten des Mondes ermittelt.

KALIF (khalifa) Nachfolger, Stellvertreter; Bezeichnung für den Stellvertreter des Propheten Muhammad salla.gif nach dessen Tod in der Führung der Umma, aber nicht im Prophetentum, das mit Muhammad salla.gif abgeschlossen ist (khatamu-n-nabijin). Der Kalif sollte durch Wahl oder Ernennung bestimmt werden, doch ist sein Amt im Laufe der Gechichte oftmals machtpolitischen Erwägungen zum Opfer gefallen (Herrschaft). Offiziell wurde das Kalifat in der Türkei im Jahre 1924 abgeschafft. Der Qur’an bezeichnet den Menschen als Stellvertreter Gottes auf der Erde (2:28).

KALIMATU-SCHAHADA Wort der Bezeugung; die kalima mit den vorangestellten Worten: „Ich bezeuge“ (aschhadu an la ilaha illa llah wa aschhadu anna muhammada-rasulu-llah, ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad Allahs Gesandter ist.)

KEUSCHHEIT (effa) Keuschheit ist eine der hohen Tugenden der Muslime. Der Islam betont die Eheschließung besonders und verurteilt jede Form von Ehebruch.

KHADIDSCHA radiya.gif Die erste Frau des Propheten Muhammad salla.gif, die er mit 25 Jahren heiratete. Sie war damals 40 Jahre alt und starb noch vor der hidschra. Sie war die erste Gläubige und ermutigte den Propheten Zeit ihres Lebens.

KHAIBAR Ansiedlung nördlich von Medina, wo den Muslimen feindliche jüdische Stämme lebten, die 629 den Muslimen im Kampf unterlagen und Khaibar verlassen mussten.

KHALILU-LLAH –> IBRAHIM

AL-KHANDAQ Graben; Bezeichnung für die Schlacht um Medina im Jahr 625, in der sich die Muslime hinter einem Graben gegen die Mekkaner verteidigen konnten (33:13).

KHARIDSCHITEN (khawaridsch) Die Abtrünnigen, die sich gegen Ali stellten, als dieser sich in der Schlacht von Siffin (657) dem Schiedsgericht unterwarf, weil nach ihrer Ansicht nur Allah die Entscheidung gebührt.

KHATAMU-NABIJJIN Siegel der Propheten; Beiname für den Propheten Muhammad salla.gif (33:40) mit der Bedeutung, dass Muhammad salla.gif der abschließende Prophet ist, nach dem keine weiteren Propheten mehr kommen.

KHATAMATU-L-QURAN Abschluss des Qur’an; Bezeichnung für die Lesung aller 114 Suren des Qur’ans. Wenn ein Kind zum ersten Mal, nachdem es die Qur’anlesung gelernt hat, den Qur’an abschließt, begeht manche Familie eine kleine Feier.

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KHATIB Prediger, der in der Moschee die Ansprachen (khutba) hält.

KHAUF Furcht, auch Gottesfurcht; Gebet der Furcht (salatu-l-khauf) nennt man die Gebetsverrichtung in zwei Gruppen bei Gefahr. Hier verrichtet ein Teil der Muslime die erste Hälfte des Gebets mit dem Imam, während der Rest Schutz gibt, und sodann verrichtet die zweite Hälfte das Gebet hinter dem Imam, wobei die erste Gruppe Schutz gibt (4:103).

KHITAN Beschneidung. Die Entfernung der Vorhaut am 7. Tag nach der Geburt (oder später) ist sunna und wird der Tradition nach auf den Propheten Ibrahim zurückgeführt.

KHUL Form der Ehescheidung, bei der die Frau sich gegen eine Entschädigung lossagen kann, wenn beide Gatten dieser Scheidungsform zustimmen (2:229).

AL-KHULAFA’U-R-RASCHIDUN Die rechtgeleiteten Kalifen; Bezeichnung für die ersten vier Kalifen, nämlich Abu Bakr, Umar, Uthman, Ali, nach denen das Kalifat erblich wurde (Umajjaden).

KHUTBA Ansprache, die während des Freitagsgebets in der Moschee verlesen wird. Sie besteht aus zwei Teilen und hat Belehrungen und Erläuterungen islamischer Grundsätze zum Inhalt. Beim id folgt die Ansprache nach dem Gebet. Eine besondere Ansprache wird während des Wuquf in Arafat verlesen.

KISWA Decke; Bezeichnung für die Stoffbahnen, mit denen die Ka`ba bedeckt ist.

KITAB Schrift, besonders Heilige Schrift, wie Indschil, Thora, Zabur.

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KLEIDUNG (libas) Der Islam schreibt Männern und Frauen keine bestimmten Trachten vor, gibt aber Regeln dafür, wie man sich bekleiden soll. Für Männer und Frauen gilt, daß die Kleidung nicht die Geschlechtsmerkmale offenlegen oder betonen darf. Muslime tragen deshalb am besten weite, verhüllende Gewänder. Männer müssen zumindest den Körper zwischen Nabel und Knien bedecken, sollen aber in der Öffentlichkeit nur vollständig bekleidet erscheinen. Eine Kopfbedeckung ist sunna. Frauen tragen Kleidung, die den gesamten Körper bedeckt. Die Verhüllung des Gesichts wird von manchen als wünschenswert angesehen.

KOPFBEDECKUNG (ghita`u-r-ra`s) Männer bedecken nach der sunna zum Gebet den Kopf. Die Kopfbedeckungen sind verschieden. Der Prophet hat einen Turban getragen. Beim Ihram ist die Kopfbedeckung untersagt. Frauen bedecken das Haar mit einem Tuch, wenn sie beten und immer, wenn sie Personen begegnen, die nicht mahram sind.

KRANKENBESUCH (ijadatu-l-marid) Krankenbesuch ist fardu-l-kifaja. Man ermuntere den Kranken und spreche du`a für ihn.

KRANKHEIT (marad) Wer das Gebet nicht im Stehen verrichten kann, tue dies im Sitzen, oder, falls notwendig, im Liegen mit Bewegen des Kopfes. Pflicht zum Nachholen besteht, wenn man binnen 24 Stunden wieder zu Kräften gekommen ist.

KRIEG (harb) Der Islam gestattet nur den Krieg auf dem Wege Allahs (4:96). Dem Krieg muss das Bemühen um Frieden vorausgehen. Kriege, die um anderer Ziele willen oder auf andere Weise begonnen werden, sind dem Muslim verboten. Die am Kampf nicht beteiligten Menschen sind dem Schutz der Muslime anempfohlen. Kinder, Frauen, alte Leute dürfen nicht getötet, Pflanzungen nicht verwüstet, Grausamkeiten nicht verübt werden.

KREUZZÜGE (al-hurub-as-salibijja) Der Einbruch abendländischer Ritter und Abenteurer in die islamische Welt auf päpstliches Betreiben. Im Jahre 1099 eroberten die Kreuzfahrer Jerusalem, wo sie die gesamte Bevölkerung umbrachten. Ihr Königreich Jerusalem wurde 1187 von Saladin besiegt. Die Kreuzzüge gelten unter Muslimen noch heute als Ausdruck menschenverachtender, machtpolitischer Expansionstriebe unter Ausnützen fehlgeleiteter religiöser Motive mit deutlichen Parallelen in der modernen Geschichte.

KUFR Verbergen der Wahrheit; Unglaube, Leugnung Gottes ist das Gegenteil von Islam, der Ergebung in Gottes Willen.

KUNJA Beiname eines Elternteils nach seinem (ersten männlichen) Kind, mit dem Vorsatz Abu (Vater) oder Umm (Mutter), z.B. Abu Abdullah und Umm Abdullah als Vater und Mutter von Abdullah. Die kunja des Propheten Muhammad war Abu-l-Qasim nach seinem erstgeborenen, frühverstorbenen Sohn Qasim, den er mit Khadidscha hatte.

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l

LA ILAHA ILLA LLAH Es gibt keinen Gott außer Allah. Der Grundsatz des Islam.

LAILATU-L-ISRA`A Nacht der Nachtreise; die Reise des Propheten Muhammad von Mekka nach Jerusalem auf dem buraq, vor dem mi`radsch. Dieser Nacht wird im Monat Radschab gedacht (17:1ff).

LAILATU-L-QADR Nacht der Macht; die 27. Nacht (oder die letzten fünf ungeraden Nächte) des Ramadan, in welcher dem Propheten Muhammad die erste Offenbarung (96:1-5) überbracht wurde. Die 97. Sure des Qur’an weist auf die Bedeutung dieser Nacht hin. Die Muslime verbringen sie mit Gebet und Lesen des Qur’ans sowie Bitte um Vergebung.

AL-LAT Name einer der mekkanischen Götzen in der dschahilijja (53:19).

AL-LAUHU-L-MAHFUDZ die wohlbewahrte Tafel; im Qur’an (85:22) erwähnt als Urschrift des Qur’ans im Himmel.

LIEBE (wudd, hubb) Dem Muslim ist Liebe zu Gott und Liebe zu den Menschen befohlen. Die Liebe zu Gott äußert sich im Islam, die Liebe zu den Menschen im ihsan (16:92). Der Qur’an weist auf die Liebe zwischen Eheleuten hin (30:20). Nach einem Wort des Propheten ist die Liebe für den Bruder Kennzeichen des Glaubens.

LOTTERIE (yanasib) Im Islam verboten – Glücksspiel.

LÜGE (kazib) Der Muslim ist aufgefordert, die Wahrheit zu sprechen (22:31). Die schlimmste Lüge ist das Leugnen Gottes (kufr), aus dem alle anderen Lügen folgen.

LUXUS (taraf) Luxus und Verschwendung sind dem Muslim verboten (7:29). Die Beachtung der Säulen des Islam und besonders der Zakah verhindern, daß unter wahren Muslimen manche in Luxus und andere in Armut leben (59:7).

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m

MABRUK Gesegnet; als Glückwunsch gebrauchtes Wort. z.B. bei Geburt eines Kindes o.ä. (mubarak).

MADINA Die Stadt; Eigenname der Stadt des Propheten, die vor der hidschra Jathrib hieß; eine Oasensiedlung ca 450 km nördlich von Mekka, wohin der Prophet Muhammad im Jahre 622 mit seinen Angehörigen auswanderte (hidschra). In Madina bildete sich die islamische umma. Nach dem Einzug in Mekka kehrte der Prophet wieder nach Madina zurück, wo er 632 verstarb. Sein Grab befindet sich in der masdschidu-n-nabi.

MADRASA Schule; Bezeichnung für die oft einer Moschee angeschlossenen Schulen; insbesondere Qur’anschule.

MADSCHUS Die Magier; im Qur’an erwähnte Gruppe von Gläubigen, die zu den ahlu-l-kitab zählen (22:17). Man setzt sie mit den Zoroastriern gleich.

MAZHAB Rechtsschule, das islamische Recht wurde im Laufe der Zeit in manchen Fragen unterschiedlich interpretiert, sodaß sich verschiedene Rechtsschulen herausbildeten, die einander tolerieren und gleichberechtigt nebeneinander sthen. Der madshab kann frei gewählt werden. Die heute wichtigsten sind die vier sunnitischen madsahib (Mz. von madshab), nämlich Hanafi, Hanbali, Maliki und Schafi`i. Dem Muslim ist angeraten, einem der madsahib zu folgen, da sie die sunna des Propheten einschließen.

MAGHRIB Ort des Sonnenuntergangs; Bezeichnung für das Abendgebet, das 4. der 5 täglichen Gebete. Es hat 3 rak`a (17:80).

MAGIE (sihr) Der Islam steht der Magie entgegen und bezeichnet sie als Fälschung und Betrug (2:96).

MAHDI Der Geleitete, nach der Tradition am Ende der Tage auftretend, der noch einmal die Herrschaft des Islam errichten wird.

MAHR Morgengabe; Bezeichnung für das Eigentum, das die Braut vom Bräutigam zur Eheschließung erhält (4:3). Die Morgengabe wird direkt (oder teilweise nach Absprache später) übergeben. Die Morgengabe geht in den Besitz der Frau über, nicht in den ihrer Eltern oder des Gatten. Wird eine Ehe vor ihrem Vollzug geschieden, ist die halbe Morgengabe zu entrichten. Über die Höhe des mahr bestehen unterschiedliche Ansichten. Ein mahr ist aber Voraussetzung zur Legalität der Ehe und muß festgesetzt sein. Der Wert soll die Verhältnisse der Gatten nicht übersteigen, aber ihnen angemessen sein.

MAHRAM Verwehrt, ungesetzlich; Bezeichnung für nahe Verwandte, die zu heiraten untersagt ist. Frauen, die den hadsch vollziehen, müssen mit einem männlichen Begleiter reisen, der mahram ist. Einem Mann sind folgende Frauen mahram: Mutter, Großmutter und deren Vorfahren; Tochter, der Nachfahren; Schwester, deren Nachfahren; Nichte deren Nachfahren; Schwester des Vaters und der Mutter; Mutter der Gattin und deren Vorfahren; Stieftochter der Gattin (auch ex-Gattin); Gattin des Vaters, deren Vorfahren, Gattinnen von eigenen Nachfahren (Milchverwandtschaft); Schwestern der lebenden Gattin; Frauen, die nicht Muslim bzw. ahlu-l-kitab sind; anderweitig verheiratete Frauen (4:26 f).

MAKRUH Unerwünscht; ein Begriff aus dem Recht zur Bezeichnung dessen, was noch nicht haram, aber doch unerwünscht ist. Die Schlachtung eines Tieres in Gegenwart anderer Tiere, oder das Beten auf Teppichen mit Bildern sind Beispiele für makruhat (Mz. von makruh).

MALA’IKA –> Engel

MANAT Im Qur’an (53:20) genannte Götzenfigur, die von den Mekkanern in der dschahilijja verehrt wurde.

MAQAM IBRAHIM Platz des Ibrahim (2:119), ein Platz vor der Ka`aba, an dem der Prophet Ibrahim betete. Man soll dort nach dem tawaf 2 rak`a verrichten.

MARJAM – Maria Die Mutter des Propheten Isa, die diesen durch den Willen Gottes ohne Zutun eines Mannes empfing (19:20). Sie war ein Vorbild der Tugend und Gottergebenheit. Der Qur’an bezeichnet sie als Tochter Imrans (66:12), woraus manche Nicht-Muslime schließen möchten, daß der Qur’an sie mit einer Schwester Moses verwechsele. Nach islamischer Auffassung ist der Qur’an Wort Gottes und der Begriff Tochter Imrans entspricht z.B. dem Begriff Sohn Davids, d.h. aus dem Hause Imrans bzw. aus dem Hause Davids. Der Qur’an wirft seinerseits manchen Christen vor, die Mutter Jesu mit diesem und Gott als drei Götter zu verehren, was die Christen von sich weisen, aber nicht für alle auszuschließen ist. Der Qur’an lehnt dies als schirk ab.

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MÄRTYRER –> SCHAHID

MARWA Hügel in Mekka, nahe bei der Ka`aba gegenüber dem Hügel safa. Zwischen safa und marwa findet der sa`i anläßlich der Pilgerfahrt statt (2:153).

MASDSCHID Moschee, Ort der Niederwerfung (sadschda), der Bet- und Versammlungsort der Muslime. Die erste Moschee wurde bei der hidschra in Quba errichtet, die zweite in Madina. Zu einer Moschee gehören gewöhnlich der mihrab, ein minbar, ein Minarett, ein Brunnen für die Waschungen. Der Boden ist mit Matten oder Teppichen ausgelegt. Vor dem Betreten der Moschee – mit dem rechten Fuß zuerst, ziehe man die Schuhe aus. Nach dem Eintreten bete man 2 rak`a. Jeder erwachsene männliche Muslim muß zum Freitagsgebet in die Moschee gehen. (22:41).

AL-MASDSCHIDU-L-AQSA Die entfernte Moschee, in (17:1) erwähnt (mi`radsch) und auf den Gebetsplatz in Jerusalem bezogen, wohin Muhammad während der lailatu-l-isra entrückt wurde.

AL-MASDSCHIDU-L-HARAM Die heilige Moschee; die Moschee in Mekka mit der Ka`ba im Zentrum des Hofes. Nur Gläubige dürfen sie betreten (9:18 f).

MASDSCHIDU-N-NABI Moschee des Propheten; die Hauptmoschee in Madina, an dem Ort, wo der Prophet mit seinen Gefährten die Moschee errichtete und neben der er nach seinem Tod, im Hause seiner Frau Aische, begraben wurde. Sein Grab ist heute in diese Moschee einbezogen. (Auch: Al-masdschidu-n-nabawi).

MAS-H Überstreichen; mit drei benetzten Fingern oder Handfläche, als Teil des wudu. Man unterscheidet mash des Haupthaares und mash der Füße, falls man Fußbekleidung (Socken o.ä.) anhat. Dem Betenden ist dann für einen Tag und eine Nacht, dem Reisenden für 3 Tage und Nächte (wenn er die wasserdichte Fußbekleidung nicht zwischendurch ablegte) gestattet, mit den benetzten Fingern von den Zehen über die Oberseite des Fußes zu streichen. Mash bei ghusl ist nicht möglich.

MATN Der eigentliche Text eines hadith gegenüber dem issnad.

MAULID Geburtstag; insbesondere Geburtstag des Propheten Muhammad, dessen am 12. Rabi`u-l-awal durch du`a, dsikr und Almosen gedacht wird. Oft wird zu diesem Anlaß auch die sira verlesen. Diese Feier ist keine Pflicht und keine sunna.

MEHREHE –> Polygamie

MEKKA Stadt auf der arabischen Halbinsel an der alten Nord-Süd-Karawanenroute mit dem Brunnen Zamzam und der Kaaba, in der dschahilijja Zentrum des arabischen Götzendienstes. Der Prophet Muhammad wurde in Mekka geboren und verkündete zunächst dort den Islam, musste die Stadt aber wegen der Bedrängung durch die Quraisch verlassen und zog 622 (hidschra) nach Madina. Er kehrte 630 mit einer großen Zahl von Muslimen zurück nach Mekka, das ihm schließlich die Tore öffnete. Der Prophet vergab seinen Unterdrückern und ließ alle Götzenbilder in der Stadt zerstören. Die Ka`ba in Mekka ist die Gebetsrichtung für die Muslime. Einmal im Leben soll jeder Muslim den hadsch in Mekka und der Umgebung vollziehen.

MENSTRUATION (haid) Während der Menstruation ist der Beischlaf verboten (2:222). Die menstruierende Frau verrichtet kein Gebet, keinen tawaf und fastet nicht. Sie hält sich vom Qur’an fern und meidet die Moschee. Die versäumten Fastentage (nicht die Gebete) sind nachzuholen. Nach der Menstruation reinigt sich die Frau durch ghusl. (idda) Dies alles bedeutet nicht, dass die Frau während der Menstruation als „unrein“ angesehen wird, wie dies in anderen Religionen der Fall ist, sondern es gelten aus Rücksicht auf diese Phase die oben genannten Sonderbestimmungen.

MESSIAS (al-masih) Der Gesalbte; im Qur’an genannter Beiname des Propheten Isa. (3:40).

MIHRAB Bezeichnung für die Gebetsnische, die in der Wand der Moschee eingelassen ist, und die den Gläubigen die qibla anzeigt.

MILCH (laban) Milch gilt nach dem Qur’an als gesegnete Gottesgabe (16.68).

MILCHVERWANDTSCHAFT (rida‘) Zwischen einer Frau sowie ihren Verwandten und einem von dieser Frau gesäugten Kind besteht die mahram-Beziehung. Auch können zwei nicht blutsverwandte Kinder, die von derselben Frau gesäugt wurden, einander nicht heiraten, da sie durch die Muttermilch als verwandt und damit als mahram angesehen werden (4:27).

MINBAR Bezeichnung für die in der Moschee befindliche, über einige Stufen zugängliche Kanzel, von der aus zum Freitags- und zu den id-Gebeten nach dem Vorbild des Propheten Ansprachen (Khutba) verlesen werden.

MINA Ort zwischen Mekka und Arafat, wo während des hadsch die Pilger die Riten des Opfers und des dschamra vollziehen.

MINARETT (manara) Turm oder erhöhter Standplatz, von dem aus der Muezzin zum Gebet ruft.

MIQAT Festgesetzte Orte, um die Stadt Mekka herum, an denen der Pilger den ihram anlegt (beim hadsch auch Zeiten, z.B. Morgengrauen des 10. Zu-l-hidscha, nicht aber bei umra).

MI`RADSCH Aufstieg; Himmelsreise des Propheten Muhammad, auf die der Qur’an hinweist (17:1). Der Prophet wurde in einer Nacht kurz vor der hidschra auf dem buraq von Mekka nach Jerusalem (lailatu-l-isra), und von dort in Gottes Nähe entrückt. Die Muslime gedenken dieses Ereignisses am 27. Radschab.

Anfang

MISWAK Ein weichfaseriges Holz zur Reinigung der Zähne. Reinigung der Zähne ist sunna.

MOHAMMEDANER Bezeichnung für Muslime, die von ihnen selbst abgelehnt wird, weil sie allein Gott dienen (Muslim).

MONAT (schahr) Der islamische Kalender hat 12 Monate (9:36), die jeweils mit dem aufgehenden Mond beginnen. Sie dauern darum 29 oder 30 Tage. Ihre Namen sind: muharram, safar, rabi`ul-awwal, rabi`u-thani, dschumada-l-ula, dschumada-l-akhira, radschab, scha`ban, ramadan, schawal, dsu-l-qa`da, dsu-l-hidscha.

MÖNCHTUM (rahbaniya) Der Islam lehnt Mönchtum ab. Der Qur’an bezeichnet es als eigenmächtiges Zutun des Christentums (57:27). Die Muslime achteten aber Einsiedler als Gottessucher.

MOND (qamar, hilal) Der islamische Kalender ist ein Mondkalender. Das Erscheinen des Neumondes (hilal) kennzeichnet deshalb den genauen Beginn der islamischen Monate und zugleich das Datum des idu-l-fitr. Der Qur’an erwähnt die Spaltung des Mondes (54:1), die von manchen als ein Wunder für den Propheten Muhammad, von anderen als ein Zeichen des kommenden Weltenendes verstandten wird (tafsir).

MONDFINSTERNIS (khusuf) Man betet 2 rak`a nafl in der Moschee (ohne Gebetsruf) und sagt danach du`a bis zum Ende der Finsternis (ebenso bei Sonnenfinsternis).

MORD (qatl) Der Qur’an erlaubt bei Mord Wiedervergeltung durch die Obrigkeit (d.h. nur durch einen islamischen Herrscher) doch stellt er den Muslimen die Wahl frei, den Täter stattdessen zu Schadenersatz zu verpflichten und von Vergeltung abzusehen (2:173).

MORGENGABE –> MAHR

MOSCHEE –> MASDSCHID

MU-AWI-ZATAN Bezeichnung für die beiden letzten Suren des Qur’an (113, 114), mit denen der Muslim Zuflucht bei Gott vor dem Bösen sucht.

MUBAH Wünschenswert, ohne daß die Unterlassung Sünde wäre.

MUBARAK Gesegnet; auch als Glückwunsch gebraucht (z.B. id mubarak, gesegnetes Fest).

MUDSCHAHID Streiter für die Sache Allahs.

MUDSCHTAHID Jemand, der sich bemüht; Bezeichnung für Gelehrte die rechtliche Entscheidung auf der Basis der usulu-l-fiqh herbeiführen (idschtihad). Der mudschtahid ist besonders da von Bedeutung, wo der taqlid beachtet wird.

MU`DSCHIZA Wunder; von einem Propheten durch Gottes Beistand vollbracht.

MUAZZIN (mu`adsin) Der Rufer des Gebetsrufes (adzan, iqama), der gewöhnlich vom Minarett zum Gebet ruft. Der erste Muezzin der Muslime war Bilal (5:63).

MUFASSIR Tafsir-Gelehrter.

MUFSID bedeutet verabscheuungswürdig, schlecht und untersagt.

MUFTI Rechtsgelehrter, der fatwa gibt.

MUHADDITH Hadith-Gelehrter.

Anfang

MUHADSCHIRUN Auswanderer; Bezeichnung für die Muslime, die an der hidschra von Mekka nach Madina teilgenommen hatten und zusammen mit den ansar die islamische umma bildeten (9:101).

MUHAMMAD Der Gepriesene (Ahmad) der Prophet des Islam, geb. um 570 in Mekka Als Sohn des Abdullah und der Amena, einer Nebenlinie des Stammes Quraisch. Als Waise von seinem Großvater, dann von seinem Onkel Abu Talib aufgezogen. Mit 25 Jahren heiratete er die angesehene ältere Kaufmannswitwe Khadidscha, die ihm mehrere Kinder schenkte. In der Höhle Hira überbrachte ihm Gabriel die erste Offenbarung (96:1-5) von Allah, als er 40 Jahre alt war. Er sollte das kommende Gericht und den einen Gott – Allah verkünden. Man verfolgte ihn und seine Anhänger, eine kleine Gruppe emigrierte nach Abessinien. Hidschra – Auswanderung nach Madina im Jahr 622. Dort entstand die islamische umma, die sich gegen äußere und innere Feinde zu wehren hatte.

Kämpfe bei Badr, Uhud und Khandaq, etc. Im Jahre 630 zog der Prophet mit zahlreichen Anhängern in Mekka ein. Muhammad verzieh den Unterdrückern und ließ die Götzenbilder in Mekka vernichten. Er kehrte nach Madina zurück, wo er 632 verstarb und begraben wurde. Erster Kalif: Abu Bakr.

Muhammad ist der letzte Prophet, der Qur’an die abschließende Offenbarung Gottes an die Menschen, der Islam die den Menschen von Gott gegebene Lebensweise (5:5). Die sunna des Propheten Muhammad ist den Muslimen Erläuterung und Ausführung der Qur’anischen Lehren (33:21).

MUHARRAM Erster Monat des islamischen Kalenders. Der 10. Tag des Muharram ist der aschura-Tag, der mit Fasten (sunna) begangen werden kann. Für die Schi`a haben die ersten 10 Tage darüberhinaus besondere Bedeutung, weil in dieser Zeit des Todes von Hussain in der Schlacht von Kerbela gedacht wird.

MULLA Persische Bezeichnung für Gelehrter

MU`MIN Ein Gläubiger, der Iman hat.

Anfang

MUNAFIQ Heuchler; insbesondere Bezeichnung für manche Einwohner Madinas, die der jungen umma feindlich gesinnt waren, jedoch zeitweilige Zustimmung heuchelten (auch Name der Sure 63). MZ. munafiqun.

MUQTADI Nachahmer; wer einem Gelehrten in dessen madshab ohne eigene Einzelentscheidung folgt.

MURTADD Abtrünniger, der sich vom Islam abwendet (irtidad).

MUSA Der Prophet Moses, dem die Thora gegeben wurde und von dessen Auseinandersetzungen mit Pharao (Fir`aun) der Qur’an berichtet. Gott gewährte ihm auf seine Bitte Unterstützung durch seinen Bruder Harun (Aaron 20:8 ff).

MUSALLA Ort des Gebets; kleine Gebetsstätte, auch Gebetsmatte. Eine Matte zu verwenden ist nicht Pflicht, aber stellt auf einfache Weise sicher, daß man auf einem reinen Platz betet.

MUSANNAF Bezeichnung für ein nach Themen (Sorten) geordnetes Sammelwerk von ahadith. Die bedeutendsten Werke dieser Art stammen von Bukhari und Muslim.

MUSCHRIK Polytheist, der Allah etwas beigesellt (Schirk).

MUSS-HAF Bezeichnung für ein Qur’anexemplar.

MUSLIM Der sich Allah ergeben hat; Bezeichnung für den, der Islam lebt (22:77).

MUSLIM Eigenname des wichtigsten Hadith-Sammlers neben Buchari, gleichfalls Bezeichnung für sein Sammelwerk. Muslim (gest. 875) war ein Zeitgenosse Bukharis und erstellte unabhängig von ihm eine ebenbürtige Sammlung von ahadith der Kategorie sahih.

MUSTAHABB Was der Prophet nicht regelmäßig zu tun pflegte, aber dennoch erwünscht ist.

MUTASCHABIHAT Unklare Dinge; zweifelhafte Dinge, von denen nicht klar ist, ob sie halal oder haram sind. Der Muslim hält sich von ihnen fern.

MUT`A Die im Islam verbotene Ehe auf Zeit, bei welcher der Zeitpunkt der Auflösung bei der Eheschließung vereinbart wird.

MUTAWATIR Bezeichnung für ein hadith mit zahlreichen, einander folgenden Überliefererketten (isnad) von verläßlichen Überlieferern dessen Echtheit somit außer Zweifel steht.

MUZDALIFA Tal zwischen Arafat und Mina, wo die Pilger eine Anzahl kleiner Steine aufheben, um damit die Steinsäulen (dschamra) in Mina zu bewerfen.

Anfang

n

NABI –> Prophet

NACHBARN (dschiran) Dem Muslim ist gute Nachbarschaft aufgetragen (4:40). Wer seinen Magen füllt, während der Nachbar hungert, ist kein rechter Muslim.

NADSCHIS Unrein; Bezeichnung für alles, was nach islamischem Recht unrein ist (z.B. Exkremente u.s.w.). Nach Kontakt mit nadschis muß der Muslim wudu vollziehen.

NAFL (Mz. Nawafil) Freiwilliges Tun; ibadat, die über fard und sunna hinausgehen.

NAFL-GEBETE Gebete, die nicht fard oder sunnatu-l-mu`aqqada sind. Bei ihnen wird im Gegensatz zu den fard-Gebeten in jeder rak`a die Sure al-fatiha und eine weitere Qur’anpassage gelesen (Gebet).

NAFS Seele, Selbst; auch gebraucht für den selbstsüchtigen diesseitsbezogenen Antrieb im Menschen.

NASARA –> Christen

NASKH Lehre von der Abrogation, im Qur’an (2:100) sind einige Verse durch Allah selbst abgeändert (mansukh) durch andere sog. abändernde Verse (nasikh) Verse, z.B. 33:49/33:52.

NASS Text; insbesondere der Qur’antext, auch allgemein religiös-rechtlich verbindlicher Text.

NEUJAHR (ra`su-s-sana) Das Neujahr des islamischen Kalenders beginnt mit dem 1. Muharram. Ein Muslim begeht keine Feierlichkeiten, auch nicht zum Neujahr des abendländischen Kalenders.

NIESEN (atas) Wer niest, sagt: „al-hamdu lillah“ (Preis sei Allah) und wer es hört, sagt „jarhamulka llah“ (Allah sei Dir barmherzig). Darauf antwortet der erste mit „jahdikumu llahu wa juslihu balakum“ (Allah leite euch recht und mache euren Zustand recht).

NIFAS Wochenbett; Bezeichnung für den Zustand der Frau nach der Entbindung. Sie ist für längstens 40 Tage vom Gebet befreit und vollzieht danach ghusl zur Herstellung der Reinheit.

NIYYA Absicht, Entschluss. Der Muslim muss seine Handlungen und besonders die ibadat bewusst vollziehen und stellt ihnen deshalb die Erklärung der Absicht voran. Nach einem hadith werden die Taten nach den Absichten beurteilt.

NIKAH –> EHE

NISAB Mindestbesitz; für den Zakah entrichtet werden muss. Dieser beträgt bei Gold und Silber (vergleichbar mit Geldwerten usw. 93,8 g bzw. 624 g).

NUBBUWA Prophetentum, Prophetenamt.

NUH Der Prophet Noah, von dessen Überleben der Sintflut der Qur’an (Sure 71) berichtet.

Anfang

o

OFFENBARUNG (wahi) Gott vermittelte den Menschen seine Botschaft durch Offenbarung, die der Engel Gabriel überbrachte. Die Offenbarung wurde den Propheten verkündet, die sie den Menschen weitergaben. Kein Volk ist ohne Gottes Offenbarung geblieben (17:16). Die Offenbarung ist in Büchern erhalten (Thora, zabur, indschil) und mit dem letzten Buch, dem Qur’an abgeschlossen. Der Qur’an enthält die umfassende, an alle Menschen gerichtete Botschaft Gottes. Der Mensch soll sich als Muslim dem Willen Gottes ergeben. Die Offenbarung tut dem Menschen Gottes Willen kund.

OMAR –> UMAR

OPFER (qurban) Der Islam schreibt für idu-l-adha ein Schlachtopfer vor. Die Muslime schlachten an diesem Tag im Gedenken an Ibrahim und Isma`il ein Tier (Schaf, Rind, Kamel). Der Qur’an erklärt, dass nicht Fleisch und Blut, sondern die mit dem Opfer verbundene Frömmigkeit Allah erreicht (22.38). Es ist sunna, nach der Geburt eines Kindes ebenfalls ein Tier oder zwei zu schlachten (aqiqa). Das Fleisch eines Opfertieres soll zum Teil selbst verzehrt, zum Teil an Verwandte, Nachbarn und Arme verteilt werden.

OPFERFEST –> `IDU-L-ADHA

Anfang

p

PARADIES –> DSCHANNA

PERÜCKE (scha`r-musta`ar) Nach der sunna ist es verboten, fremdes Haar zu tragen.

PILGERFAHRT –> HADSCH

POLYGAMIE (ta`addudu-z-zaudschat) Der Qur’an gestattet dem Mann die bis auf vier Frauen begrenzte Mehrehe (richtig: Polygynie), wenn er seine Sorgfaltspflichten gegenüber jeder Frau erfüllen kann (Sure 4:3). Auch muss er alle Frauen gleich gut behandeln (4:128).

PRÄDESTINATION –> TAQDIR

PREDIGT –> KHUTBA

PROPHET (nabi) Gesandter (rasul) Gesandte und Propheten sind die Empfänger der Offenbarung Gottes. Die Gesandten (rasul) empfingen eine Offenbarungsschrift (Bücher), die Propheten (nabi) wiesen auf vorausgegangene Schriften hin. Die bedeutendsten Propheten und Gesandten sind Adam, Ibrahim, Musa, Isa und Muhammad, der letzte der Propheten, doch gibt es viele andere. Der Muslim anerkennt alle Propheten Gottes (2.285).

PROSTITUTION (fahischa) Der Islam empfiehlt die Eheschließung und betont die Keuschheit. Prostitution ist verboten und wird im Islam als zina bestraft (4:19 f). Der Qur’an verbietet auch ausrücklich, abhängige Frauen zur Prostitiution zu bringen (24:33).

Anfang

q

QUR’AN Das oft zu Lesende; Name der dem Propheten Muhammad geoffenbarte Schrift, die abschließende Offenbarung Gottes für die menschen, das Wort Allahs, in arabischer Sprache kundgetan. Der Qur’an besteht aus 114 Suren, die Suren ihrerseits aus ajat. Der Qur’an bestätigt, berichtigt und vervollkommnet die vorausgegangenen Schriften der Offenbarung. Er ist in seiner ursprünglichen Form unverändert erhalten geblieben und enthält Ermahnung und Rechtleitung für die Menschen. Muslime vollziehen wudu, bevor sie den Qur’an lesen. Die Lesung wird mit ta`wadus und basmala eingeleitet. Wer nicht arabisch versteht, ziehe eine verläßliche Erklärung heran und beachte, dass der Qur’anische Text in seiner Vollständigkeit und seinem umfassenden Wesen nicht übersetzbar ist. Die Lesung von Teilen des Qur’an im Gebet erfolgt immer in arabischer Sprache (43:1ff). Der Qur’an wurde dem Propheten Muhammad im Laufe von 23 Jahren stückweise offenbart (Gabriel). Die Muslime lernten alle diese Offenbarungen von Anfang an auswendig, andere schrieben sie auch nieder. Auf die mündlichen und schriftlichen Zeugnisse zurückgreifend wurde nach dem Tode des Propheten eine Niederschrift angefertigt, die bei einer weiteren Niederschrift im Jahre 651 unter dem Kalifen Uthman erneut herangezogen wurde. Dieser Text ist bis heute unverändert und in der ursprünglichen Form erhalten.

QABR –> Grab, Begräbnis

QADA‘ Göttlicher Beschluss, Ratschluss – taqdir

QADI Richter, der nach den Vorschriften (der schari`a) Recht spricht.

QADR –> TAQDIR

QARD HASSAN Schönes Darlehen; im Qur’an (5:15) selbstloses Spenden und gute Taten, was von Allah belohnt wird. Auch gebraucht für Darlehen (ohne riba), dessen Rückzahltermin dem Schuldner nicht vorgeschrieben wird.

QARI Leser des Qur’ans, der den arabischen Text nach den Regeln des tadschwid vorträgt.

QASSR Verkürzung des Gebets für Reisende. Die fard-Gebete mit 4 raka`t (d.h. dzuhr, asr, ischa) werden auf 2 raka`t verkürzt. Wer unterwegs sunna und nafl-Gebete verrichtet, muss ihre volle Länge beten. Der Reisende darf auch dzuhr und asr sowie maghrib und ischa direkt hintereinander zusammen (dscham) beten (4:102).

QIBLA Die Gebetsrichtung, vordere Seite, beim Gebet. Die Beachtung der qibla ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets. Der Muslim betet in Richtung der Ka`ba in Mekka, gleich wo er sich auf der Erde befindet (2:139, 145). Diese Richtung ist in der Moschee durch den mihrab angezeigt. Wer allein und außerhalb einer Moschee betet, muss die Qibla selbst feststellen (mit einem Kompass beispielsweise). Mekka liegt von Deutschland aus gesehen ungefähr auf Südost. Wenn die qibla trotz größter Bemühung nicht genau zu ermitteln ist, genügen zur Gültigkeit des Gebets die nijja und das bestmögliche Resultat.

QIYAM Stehen; die stehende Haltung im Gebet.

QIYAMA Der Tag der Auferstehung und das Jüngste Gericht. Der Qur’an verweist an zahlreichen Stellen auf diesen Tag.

QIYAS Vergleich; die vierte der Rechtsquellen (usulu-l-fiqh), ein Analogieschluss, der auf Qur’an, sunna, idschma` aufbaut und derart die Lösung eines nicht anderweitig behandelten Rechtsproblems herbeiführt.

Anfang

QIRA`A Vortragen des Qur’ans nach den Regeln des tadschwid.

QIRAN Verbindung von umra und hadsch mit einem ihram und nijja für beide.

QUBA` Ort bei medina, wo der Prophet mit seinen Gefährten nach hidschra die erste Moschee erbaute (9:109).

AL-QUDS Die Heilige; Name der Stadt Jerusalem.

QUNUT Anflehung; ein du`a, das in der 2. raka des fadschr-Gebets (nach Maliki, Schafi`i) oder der dritten raka des witr-Gebets (nach Hanbali und Hanafi) bzw. in der 2. raka jedes Gebets (Schi`a) (mit erhobenen Händen) zu sprechen ist. Qunut kann auch in anderen Gebeten vorkommen.

QURAISCH Arabischer Stamm, der die Stadt Mekka beherrschte. In der Frühzeit des Islam waren die Quraisch Gegner des Propheten Muhammad, der mit seinen Anhängern vor ihrer Unterdrückung nach Madina ausweichen mußte (hidschra). Die Sure 106 betrifft die Quraisch.

QURBAN –> OPFER

QU´UD Sitzende Haltung im Gebet bei taschahud.

Anfang

r

RABB Herr; Bezeichnung für Allah.

RABBUL-ALAMIN Herr der Welten; Beiname Allahs in der Sure al-fatiha und an anderen Stellen im Quran.

RABIUL-AWWAL Der 3. Monat des islamischen Kalenders. Der 12. Tag des Monats gilt als Geburtstag (Maulid) und Todestag des Propheten Muhammad.

RADIJA-LLAHU`ANHU radiya.gif Allah habe Wohlgefallen an ihm; ein Segenswunsch, den man der Erwähnung des Namens eines sahabi (sahaba) bzw. eines wahrhaften Muslims nachstellt.

RADSCH`A Rückkehr zur ehelichen Beziehung, die möglich ist, wenn eine widerrufbare Ehescheidung ausgesprochen war.

RADSCHAB Der 7. Monat des islamischen Kalenders. Die 27. Nacht dieses Monats gilt als die Nacht des mi`radsch.

RAHIL Buchständer, der für das Qur’anlesen benutzt wird und zusammenklappbar ist.

RAHMA Barmherzigkeit; vor allem Barmherzigkeit Gottes.

AR-RAHMAN Der Allerbarmer; Beiname Allahs aus der Sure al-fatiha und an anderen Stellen im Qur’an. Nur Allah ist ar-rahman, Ursprung aller Barmherzigkeit für die Schöpfung insgesamt.

AR-RAHIM Der Barmherzige; Beiname Allahs, aus der Sure al-fatiha und an anderen Stellen im Qur’an. Allah erweist seinen Dienern besondere Barmherzigkeit.

RA`Y Meinung; Begriff aus dem Rechtswesen (fiqh) zur Bezeichnung der eigenen Meinung eines Rechtsgelehrten, die bei der Lösung eines Rechtsproblems zur Anwendung kommt, wenn die übrigen usulu-l-fiqh nicht hinreichen sollten. Oft gleichbedeutend mit qijas.

RAK`A Beugung; Bezeichnung für einen Abschnitt des Gebets, der mit dem takbir vor qijam beginnt und mit dschalsa oder salam endet. Die Länge der Gebete wird mit der Zahl der rak`a angegeben.

RAMADAN Der 9. Monat des islamischen Kalenders, der Fastenmonat. Sein Anfang und Ende werden am Neumond (Mond) erkannt. In diesem Monat fasten die Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis Sonnenuntergang. Die 27. Nacht des ramadan gilt als die lailatu-l-qadr. Der Fastenmonat wird mit dem idu-l-fitr beendet (2:181).

RAML Für Männer bei den ersten drei Umschreitungen (tawaf) der Ka`ba vorgeschriebener Laufschritt.

RASSE (unsur) Der Islam verbietet jegliche Rassendiskriminierung. Der Qur’an beurteilt den Menschen allein nach seiner Frömmigkeit und nach seinem Verhältnis zu Allah (49:13).

Anfang

RASUL Gesandter; ein Prophet, der ein Buch der Offenbarung erhielt.

RAUCHEN (dukhan) Nach den meisten Rechtsschulen ist das Rauchen (sowohl Zigarretten u.ä. als auch Wasserpfeifen!) verboten.

RAUDA Garten; Name des Ortes, der sich (in der Moschee in Madina) zwischen Grab und Minbar des Propheten befindet.

RAUSCHMITTEL (muskirat) Alle Rauschmittel sind verboten.

RAWI Berichterstatter; Überlieferer von Hadith. Ihre Namen bilden den isnad.

RECHT (schari`a) Das islamische Recht ist in seinen Grundbestandteilen in der Offenbarung verankert. Manche Einzelfragen sind auch durch die usulu-l-fiqh festgelegt. Es regelt die Beziehung des Muslim zu seiner Umgebung im weitesten Sinn, also zur Schöpfung, zu den Mitmenschen und zu Gott. Diese Beziehungen sind durch die Verdeutlichung von Verbotenem (haram), sanktioniert durch Strafen (hadd), und Erlaubtem (halal) in solche Bahnen gelenkt, dass den Menschen ein Zusammenleben möglich ist, in dem jeder einzelne seine Vollkommenheit, die Ergebung in Gottes Willen, erlangen kann. Im einzelnen unterscheidet man folgende Bereiche: i`tiqadat Glaubensartikel; `ibadat Formen der Anbetung; adab Ethik, Moral; mu`amalat Geschäftsverkehr; `uqubat Strafsachen. Auch Muslime, die in nicht-islamischen Gegenden leben, bemühen sich, der schari`a in ihren Einzelbereichen soweit wie möglich zu folgen.

RECHTE SEITE (Yamin) Der Muslim benutzt die rechte Hand für alle sauberen Verrichtungen (z.B. Essen) und die linke für die unsauberen (z.B. Reinigen auf der Toilette). Beim Betreten der Moschee beginnt er mit dem rechten Fuß, ebenso beginnt er mit rechts beim Anziehen. Im Qur’an sind die Gefährten der Rechten die Bewohner des Paradieses und die Gefährten der Linken die Bewohner der Hölle (56:26, 40).

RECHTSSCHULE –> MAZHAB

RECHTSWESEN –> FIQH

REGENGEBET –> ISTISQA

Anfang

REICHTUM (ghina, mal) Besitz, Gut; der Islam tritt gleichermaßen gegen Armut und Luxus auf. Reichtum ist kein Wert an sich, sondern dem Menschen je nach Verwendung dienlich oder schädlich. Wer Besitz erwirbt, um sich und die seinen zu erhalten, und seinen Reichtum durch Zakah und sadaqa (Almosen) mit den Armen teilt, handelt als Muslim. Für ihn ist Reichtum von Nutzen im Diesseits und im Jenseits. Wer Reichtum ansammelt, ohne ihn im Sinne des Islam zu verwenden, schadet sich im Diesseits und im Jenseits. Er schließt sich von der Gemeinschaft der Muslime aus. Der Qur’an bezeichnet solchen Reichtum als vergänglichen Schmuck irdischen Lebens, dem bleibende Werte gegenüberstehen (18:44).

REINHEIT –> TAHARA

REINIGUNG –> WUDU, GHUSL, TAJAMMUM

REISENDER –> MUSAFIR

REUE (tauba) Der Qur’an macht Reue zur Voraussetzung für die Vergebung der Sünden (5:43). Wahre Reue bedeutet dreierlei: das Böse endgültig zu lassen, es nie wieder tun wollen, aufrichtiges Bedauern und Bedrückung fühlen. Allah vergibt dem wahrhaft Reuigen seine Missetaten. Wo Menschen Unrecht geschah, muss dieses beseitigt bzw. wieder gutgemacht werden.

RIBA Der Qur’an unterscheidet zwischen Handel und Wucher (2:276). Zinsnahme ist verboten und dem Streben nach mehr Besitz auf Kosten anderer Menschen wird damit Einhalt geboten. Nach einem hadith des Propheten gehört es zu den Zeichen des kommenden Weltenendes, dass niemand der Zinsnahme oder zumindest der Ausdünstung des Zinses entgehen wird. Nach islamischem Recht ist Zins gegeben, wenn beim Austausch zweier gleicher Artikel auf der einen Seite ein Überschuss zur Verpflichtung gemacht wird, ohne dass ein Ausgleich dafür gegeben wäre. Auch gewöhnliche Bankzinsen sind demnach riba.

RIWAYA Bericht; Überlieferung, besonders von ahadith.

RUH Geist; Geist des Menschen.

RUHULL-QUDUS Heiliger Geist; gebraucht für Gabriel, den Engel der Offenbarung.

RUKU` Die stehend gebeugte Haltung im Gebet.

Anfang

s

SABILU-LLAH Der Weg Gottes, für Gott. Der Muslim soll sich für die Sache Gottes einsetzen.

SABR Geduld ist eines der Kennzeichen des wahren Gläubigen. Der Quran kündigt den Gläubigen Prüfungen an (2:150), die sie mit Geduld und Gottvertrauen (tawakkul) bestehen sollen.

SADAQA Der Quran empfihelt neben der zur Pflicht gemachten Abgabe an die Bedürftigen (Zakah) das freiwillige Almosen. Man gibt Almosen, um Gott zu gefallen, nicht um Ansehen bei den Menschen zu erlangen. Darum rät der Quran, Almosen nicht in der Öffentlichkeit zu geben, obwohl dies statthaft ist (2:273).

SADAQA LLAHU-L-ADZIM „Allah der Allgewaltige hat wahr gesprochen“, ein Satz, der zum Abschluss von Quranlesung gesprochen wird.

SADAQATU-L-FITR –> FITRA (ZAKATU-L-FITR)

SADSCHDATU-S-SAHW Niederwerfen des Vergessens, das man bei versehentlichem Auslassen eines Teils des Gebets am Ende des Gebets folgendermaßen vollzieht: beim salam wendet man das Gesicht nur nach rechts, vollzieht dann mit takbir zwei sadschda und wiederholt den Schlussteil des Gebets von taschahud bis zum vollständigen salam.

SADSCHDATU-SCH-SCHUKR Niederwerfen des Dankes, das man in Richtung qibla mit den Worten „subhanalla wa-l-hamdulillah wa la ilaha illa llah wa-llahu akbar“ (Preis sei Allah, Lob sei Allah, es ist kein Gott außer Allah, Allah ist groß) vollzieht, wenn man eine Gnade von Allah erfahren hat.

SADSCHDATU-T-TILAWA Niederwerfen der Lesung, das man vollzieht, wenn man bei der Quranlesung bestimmte (im arabischen Text durch das Wort „sadschda“ am Rande gekennzeichneten Verse erreicht (Anhang). Man wendet sich zur qibla, fasst die nijja, verneigt sich zum sadschda mit takbir und erhebt sich mit takbir.

SAFA Hügel in Mekka, gegenüber dem Hügel Marwa. Zwischen Safa u. Marwa findet bei hadsch und umra der sa`i statt (2:153).

SAFF Reihe; beim Gemeinschaftsgebet bilden die Muslime Reihen hinter dem Imam. Männer und Frauen müssen in getrennten Reihen beten, wobei die Männer vor den Frauen stehen.

SAHABA Gefährten; Bezeichnung für die Muslime, die mit dem Propheten Muhammad lebten bzw. ihm persönlich begegneten. Sie überlieferten die sunna.

SAHIH Gesund; die beste Art des hadith, gegenüber hasan und da`if (isnad).

SA`I Das siebenmalige Hin- und Herlaufen zwischen den Hügeln Safa und Marwa bei hadsch und umra, das man nach dem tawaf vollzieht. Der Lauf beginnt auf Safa und endet auf Marwa. In der Mitte der Wegstrecke beschleunigt man für eine kurze Distanz die Schritte. Der Tradition nach erinnert es an Hagar, die Mutter Isma`ils, die vergeblich nach Wasser Ausschau hielt, um den Durst ihres Kindes zu stillen. Sie erblickte schließlich durch Gottes Gnade die Quelle zamzam (hadsch) (2:153).

SALAM Friede; Gruß. Ein Gruß gilt als ein Almosen. Der Quran (4:88) empfiehlt Gruß und Gegengruß. Muslime begrüßen einander mit den Worten „as-salamu alaikum“ und „wa alaikum salam“, als Gegengruß. Handschlag und Umarmung sind weitverbreitet, während das Aufstehen zur Begrüßung nicht empfohlen ist. Nicht verwandte bzw. verehelichte Männer und Frauen begrüßen einander nur mit Worten. Auch zum Abschluss des Gebets (salah) wird der Friedensgruß gesprochen.

SALAH Gebet. Im Islam unterscheidet man zwischen Bittgebet (du`a) des Menschen und Anbetung Gottes durch den Menschen. Der Muslim vollzieht die Anbetung fünfmal täglich und vergegenwärtigt sich Gott so zu allen Tagesabschnitten (11:116). Seine Gebete haben eine feste Form und sind von gleichartigem Aufbau, aber unterschiedlicher Länge (rak`a). Man trennt zwischen fard-Gebeten und sunna-Gebeten. Zur Gültigkeit des Gebets sind erforderlich: die Beachtung der Gebetszeit, die rituelle Reinheit (Reinigung), das Einnehmen der Gebetsrichtung (qibla), die Absicht (nijja) zum Gebet. Vor dem Gebet wird der adsan gerufen. Danach verrichtet man die sunna-Gebete vor fard. Nach der iqama folgen die fard-rak`at, danach die sunna nach fard. Das Gebet kann allein oder in Gemeinschaft (vorzuziehen), zu Hause, an jedem anderen reinen Ort und in der Moschee (vorzuziehen) verrichtet werden. Wo zwei oder mehr Muslime zusammen beten, soll der kundigere das Gebet als Imam leiten.

Weitere wichtige Gebete neben den fünf täglichen Gebeten sind salatu-l-dschanaza (Totengebet), dschumu`a (Freitagsgebet), id (Festgebet), ischraq (Gebet des Sonnenstrahls), istikhara (Gebet der Bitte um Rechtleitung) istisqa (Gebet der Bitte um Regen), khusuf (Finsternisgebet – Mondfinsternis), tarawih (Gebet der Ruhezeiten), witr (ungerades Gebet). Außerdem spricht man von salatu-l-khauf (Gebet der Furcht), marid (Gebet des Kranken), musafir (Gebet des Reisenden).

SANAD –> ISNAD

Anfang

SALAWAT Segnungen; gesprochen am Ende des Gebets vor dem salam auf den Propheten.

SALLA-LLAHU`ALAIHI WASALAM Allas Segen und Frieden auf ihm; du`a, das man der Erwähnung des Namens des Propheten Muhammad nachstellt.

SATR Decke; Bezeichnugn für die zu bedeckenden Körperteile beim Mann mindestens vom Nabel bis zu den Knien, bei der Frau der gesamte Körper außer Gesicht und Händen.

SÄULEN Säulen des Islam sind fünf: schahada, Gebet, Fasten, Zakah und hadsch. Wer die fünf Säulen des Islams praktiziert, ist wahrhafter Muslim. Wer eine oder mehrere nicht beachtet, sündigt.

SAUM Fasten bedeutet, sich von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang des Essens, Trinkens, Rauchens, Geschlechtsbeziehung, böser Worte, Taten und Gedanken zu enthalten. Das Fasten im Monat Ramadan ist fard für jeden erwachsenen gesunden Muslim und zählt zu den fünf Säulen des Islam. Es gibt andere Fastengelegenheiten, wie der aschura-Tag, die sunna sind. Fasten gilt auch als Wiedergutmachung bei manchen Gesetzesübertretungen (Eid). Zum Fasten im Ramadan gibt es im Quran nähere Anweisungen (Sure 2:179 ff). Hiernach und nach der sunna nimmt man vor Einbruch der Morgendämmerung noch eine Mahlzeit zu sich (sahur), um danach mit der nijja das Fasten zu beginnen, das erst nach Sonnenuntergang mit einer Mahlzeit gebrochen wird (iftar). Vom Fasten befreit sind Kinder und Schwache. Reisende, Kranke, werdende und stillende Mütter können das Fasten zu einer anderen Zeit nachholen. Bei Menstruation und Entbindung ist das Fasten untersagt. Wer das Fasten im Ramadan willentlich und unentschuldigt bricht, muss pro versäumten Fastentag 60 Tage nacheinander fasten oder pro versäumten Fastentag 60 Arme speisen.

SCHA’BAN Der 8. Monat des islamischen Kalenders (in dessen 15. Nacht nach manchen die Sterbefälle des kommenden Jahres bestimmt werden).

SCHAFI`I Islamischer Rechtsgelehrter (gest. 820), Begründer des gleichnamigen madshab. Er gilt als der erste Systematiker der usulu-l-fiqh.

SCHAFI`I Schafi`itsicher madshab, eine der vier sunnitischen Rechtsschulen, von Schafi`i begründet, heute hauptsächlich in Nahost und Südostasien verbreitet.

SCHAHADA Bekenntnis, Zeugnis; Bezeichnung für die Worte „aschhadu an la ilaha illa llah wa aschhadu anna muhamada-rasulu llah“ (Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist). Die schahada ist die erste der fünf Säulen des Islam. Die Beachtung der übrigen Säulen verwirklicht dieses Bekenntnis im täglichen Leben.

SCHAHID Märtyrer. Wer auf dem Wege Gottes getötet wird, erlangt nach dem Quran das Paradies. Sein Leichnam wird nicht, wie sonst bei Toten, gewaschen. Er wird in seinen Kleidern begraben (3:163).

SCHAIKH Alter Mann; Oberhaupt; auch als Anrede für Gelehrte gebraucht, ursprünglich Bezeichnung für das Oberhaupt eines Stammes.

SCHAITAN –> Satan, Iblis.

Anfang

SCHARI`A Das Recht, das auf der Offenbarung Gottes beruht.

SCHAWWAL Der 10. Monat des islamischen Kalenders. Am 1. Tag dieses Monats begeht man das idu-l-fitr zum Ende des Fastens im Ramadan.

SCHIRK Beigesellung; Allah etwas beigesellen, die einzige Sünde, die Allah nach dem Koran nicht vergibt (4:51). Schirk bedeutet, etwas anderem außer Allah zu dienen, im Gegensatz zum offenbarten Willen Allahs zu leben, und sich dabei von anderen Vorstellungen leiten zu lassen. Schirk ist somit das Gegenteil von tauhid und Islam.

SCHLACHTEN (dsabh) Muslime schlachten Tiere, deren Fleisch sie essen, indem sie die Worte „Bismillah Allahu akbar“ (Im Namen Allahs, Allah ist am größten) sprechen und dem Tier zum Ausbluten die Halsschlagader durchschneiden. Der Schlachter muss Muslim oder Angehöriger der ahlu-l-kitab sein, damit das Fleisch als halal gilt. Das Fleisch von Tieren, die im Namen anderer als Allah geschlachtet wurden, ist haram (6:146).

SCHLAF (naum) Der Qur’an vergleicht den Schlaf mit dem Tod (39:43). Es ist sunna, vor dem Schlafengehen die Sure al-ikhlas (112) und die mu`awizatan (113, 114) zu sprechen. Auch zum Schlafen und Aufstehen gibt es zahlreiche du`a aus der sunna.

SCHÖPFUNG (khalq) Allah schuf Himmel und Erde, und was zwischen ihnen ist, in 6 Tagen, und es ergriff ihn keine Müdigkeit (50:37). Die Erde hat Nahrung für alle Lebewesen (41:9). Die gesamte Schöpfung ist Gottes Willen ergeben (41:10). Als der Mensch geschaffen wurde, befahl Allah Seinen Engeln, sich vor Adam zu verneigen, weil Er ihn die Namen der Dinge gelehrt hatte. Alle außer Iblis waren gehorsam. Adam ist Kalif Gottes auf der Erde (2:28).

SCHULDEN (qard) Der Quran schreibt vor, dass Schulden schriftlich festgehalten werden müssen (2:282). Wer seine Schulden nicht begleicht, kann nach einem hadith das Paradies nicht erlangen. Vor Verteilung des Erbes (Erbrecht) werden die Schulden des Verstorbenen geregelt. Der Quran empfiehlt auch, dem armen Schuldner gegenüber nachsichtig zu sein und seine Schuld als Almosen zu erlassen (2:280). In jedem Fall gilt das Zinsverbot.

SCHURA Gemeinsame Beratung; nach dem Quran (42:36) ein Verfahren der Muslime, um ihre gemeinsamen Angelegenheiten zu regeln.

SCHWANGERSCHAFTSVERHÜTUNG (man`u-l-haml) Während Abtreibung im Regelfall nicht statthaft ist, wird der coitus interruptus in der sunna als erlaubt bezeichnet. Der Prophet fügte hinzu, dass dennoch allein Allah über das Werden eines Menschen entscheidet. Daraus folgerten die Rechtsgelehrten, dass Wege der Schwangerschaftsverhütung, die unschädlich sind, von Muslimen angewandt werden können. Sterilisation und die Gesundheit beeinträchtigende Mittel sind nicht statthaft.

SCHWARZER STEIN (al-hadscharu-l-aswad) Der in der Ost-Ecke der Ka`ba eingelassene Schwarze Stein, der vom Paradies auf die Erde gelangte und beim tawaf von den Pilgern nach der sunna berührt wird. Nach einem hadith wird der Stein am Tage des Gerichts für diejenigen Zeugnis ablegen, die ihn geküßt oder berührt haben.

SCHWEIN (khinzir) Schweinefleisch ist dem Muslim (außer im wirklichen Notfall) verboten (Sura 2:168).

SEIDE (harir) Nach einem hadith ist es Männern im Regelfall verboten seidene Kleidung zu tragen.

SELBSTMORD (intihar) Der Islam verbietet Selbstmord, denn er ist Auflehnung gegen Gottes Willen (4:33).

SIEGEL DER PROPHETEN –> KHATAMU-N-NABIJIN

SILBER (fidda) Silber ist wie Gold mit 2,5 % zakahpflichtig. Der nisab liegt bei 640 g. Im Gegensatz zu Gold ist ein silberner Siegelring für Männer statthaft. Tafelgerät aus Silber ist wie goldenes verboten. (9:34).

SIRA Lebensgeschichte; Bezeichnung für die Biographie des Propheten Muhammad salla.gif

SIWAK –> MISWAK

SKLAVEREI (ubudijja) Der Quran bringt eine Verbesserung der Stellung von Sklaven und ordnet Maßnahmen an, welche die Abschaffung der Sklaverei herbeiführen.

SONNENFINSTERNIS (kusuf) Man betet ein nafl-Gebet wie bei einer Mondfinsternis.

SPEISE (ta`am) Der Quran legt klare Speisegebote fest (2:167, 5:44 ff). Demnach ist es dem Muslim verwehrt, Totes, Blut, Schweinefleisch und solches Fleisch zu essen, das anderen als Allah geweiht ist. Alkohol ist ebenfalls verboten. Die Tiere, von denen der Muslim ißt, sollen im Namen Allahs geschlachtet sein (6:121).

STAATSFORM –> HERRSCHAFT

STEINIGUNG (radschm) Die nach islamischen Recht vorgesehene Strafe für Ehebruch.

STILLEN (rida`a) Stillen ist empfehlenswert. Das Stillen des Kindes durch die Mutter oder Amme (Milchverwandtschaft) soll nach dem Quran 21 Monate (46:14) oder 2 Jahre (2:233) dauern.

SUBHA Gebetskette; auch als tasbih bezeichnet, mit 99 oder 33 Perlen, die zur Aufzählung von je 33 tasbih, tahmid und takbir nach den fard-Gebeten benutzt wird. Manche Muslime lehnen die Gebetskette als bid`a ab und zählen mit den Fingern.

STUNDE (as-sa`a) Quranische Bezeichnung für das Weltenende Auferstehung, Gericht (30:11)

SUBHANA LLAH –> TASBIH

Anfang

SUFFA Teil der Moschee des Propheten in Madina, wo sich die Armen, Obdachlosen und wissbegierigen Besucher aufhielten. (ashabu-s-suffa)

SUFI Ein Mystiker –> (tasawuf)

SUHUF (Ez. sahifa) Blätter; Bezeichnung für die Blätter, auf denen der Quran in der Zeit von Abu Bakr niedergeschrieben wurde. Der Quran erwähnt auch die früheren Offenbarungsschriften von Ibrahim und Musa als solche Blätter (87:18,19).

SUHUR Morgenmahlzeit; vor Beginn der Dämmerung im Monat des Fastens. Es ist sunna, diese Mahlzeit so spät wie möglich einzunehmen.

SULAIMAN Der im Quran genannte Prophet Salomon (27:15 ff)

SÜNDE (Zanb) Sünde ist die bewusste, beabsichtigte Übertretung eines bekannten, von Gott gegebenen Gebots. Man unterscheidet zwischen großer (kabira) und kleiner (saghira) Sünde. Zu den kabira zählen: schirk, dauerndes Begehen kleiner Sünden, Aufgeben der Hoffnung auf Allahs Gnade, Verlieren der Furcht vor Allahs Vergeltung, falsches Zeugnis, falsches Zeugnis für Ehebruch seiner Frau, Meineid, Magie, Alkoholgenuss, Aneignen des Besitzes von Waisen, Wucherzins, Ehebruch, Diebstahl, Mord, Ungehorsam gegen die Eltern. (6:120).

SUNNA Weg, Vorbild; Beispiel für eine Lebensweise, speziell gebraucht für das vorbildhafte Leben des Propheten Muhammad, das für den Muslim zweite Wissensquelle neben dem Quran ist. Man unterscheidet sunnatu-l-fi`l (Vorbild durch die Tat), sunnatu-l-qaul (Vorbild durch das Wort), sunnatu-l-taqrir (Vorbild durch die Feststellung, nämlich dessen, was der Prophet stillschweigend duldete). Die sunna wird im hadith (Bericht über die sunna) überliefert. Weiter unterscheidet man zwischen sunna mu`aqada festgebundene sunna, etwas, was der Prophet ständig beachtete und sunna ghair mu`aqqada nicht festgebundene sunna, etwas, was der Prophet nicht ständig beachtete. Der Muslim bemüht sich, in allen Lebensbereichen, dem Vorbild des Propheten zu folgen, um ein Gott wohlgefälliges Leben zu führen (33:21).

SUNNITEN (sunni) Bezeichnung für die zahlenmäßig größere Gruppe von Muslimen (ca. 90 %), welche die khulafa-ar-raschidun als die rechtmäßigen Nachfolger des Propheten im Gegensatz zur Schi`a ansehen, und die schi`itische Auffassung vom Amt des Imam nicht teilen. Unter den Sunniten haben sich die vier bekannten Rechtsschulen (madshab) herausgebildet.

SURATU-L-HAMD Sure des Lobes; Name für die Sure Al-Fatiha, die mit dem Lob Gottes beginnt.

SURE (sura) Bezeichnung für „Kapitel“ im Quran. Der Quran hat 114 Suren, die in Verse (aja) unterteilt sind (24:1).

SUTRA Abschirmung; ein Stock oder ähnlicher Gegenstand, den der Betende vor sich stellt, um seinen Betplatz abzugrenzen. Man kann dann auch vor dem Betenden zwischen ihm und der qibla vorübergehen, was andernfalls verpönt ist.

Anfang

t

TA’ALA Erhaben. Wird der Erwähnung Allahs beigefügt: Allahu ta’ala, Allah der Erhabene.

TA’AM –> SPEISE

TA’AWUZ Die Worte „a’udsu bi-llahi mina-sch-schaitani-r-radschim“ „Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem verfluchten Satan“ (16:100), die insbesondere vor dem Lesen des Quran zu sprechen sind.

TABANNI Adoption. Ein Adoptivkind wird erbrechtlich nicht wie ein leibliches Kind behandelt, doch kann ihm durch Testament, wie jedem anderen auch (wasija) ein Teil des Erbgutes vermacht werden.

TABI’UN Die Folgenden; die den sahaba nachfolgende Generation von Muslimen, Überlieferer der sunna.

TABI’U-TABI’IN Nachfolger der Nachfolger, die auf die tabi’un folgende Generation von Muslimen.

TABLIGH Weiterberichten, die Botschaft des Islam weitergeben (da’wa).

TADSCHWID Die rechte Weise, den Quran nach den Regeln der Aussprache zu lesen.

TAFSIR Erläuterung; Erklärung der Quranverse. Der Quran enthält eindeutige, mehrdeutige und nicht deutbare Verse (3:5). Oft bestehen mehrere Deutungen nebeneinander, ohne einander ausschließen zu müssen.

TAFWID Die Ermächtigung, insbesondere der Gattin durch den Mann, die Ehescheidung zu veranlassen. Sie kann auch den Beauftragten erteilt werden, die in Ehestreitigkeiten vermitteln sollen (4:39).

TAG (jaum) Der Tag beginnt in der islamischen Zeitrechnung bei Einbruch der Dunkelheit. Freitag Nacht ist also die Nacht von Donnerstag auf Freitag.

TAGHUT Götze; Name eines Götzen der ungläubigen Mekkaner (schirk), auch allgemein Götzenwesen.

TAHARA Nach einem Wort des Propheten ist Reinheit der halbe Glaube. Ohne Reinheit ist das Gebet nicht gültig. Im Islam kennt man drei Arten der Reinigung: ghusl, wudhu, tajammum (5:8 f) Auch für Beschneidung gebraucht.

TAHADSCHUD Freiwilliges, empfohlenes Nachtgebet; es wird zwischen ischa- und fadschr verrichtet, besteht aus Gruppen von je zwei rak’at (meist insgesamt acht rak’at) und wird mit witr abgeschlossen.

TAHLIL Die Worte „la illaha illa llah“ Es gibt keinen Gott außer Allah sagen.

TAHMID Die Worte „al-hamdu-lillah“ Preis sei Allah sagen.

Anfang

TA’IF Stadt in der Nähe Mekkas, die dem Propheten vor der hidschra die Aufnahme verweigerte, und wo man ihn mit Steinwürfen verjagte.

TAJAMMUM Beabsichtigte rituelle Waschung mit Sand oder Staub, die statthaft ist, wenn kein Wasser zum wudu oder ghusl verfügbar ist, oder Wasser schädlich wäre. Hierzu fasst man die nijja, berührt sauberen Sand (trockenen Erdboden o. ä.) mit den Handflächen, streicht damit über das Gesicht, berührt nochmals Sand mit den Handflächen und streicht über den rechten und linken Unterarm (4:46).

TAKBIR Die Worte „allahu akbar“ Allah ist am größten sagen.

TAKBIRATU-L-IHRAM Das eröffnende takbir, mit dem das Gebet eröffnet wird. Hierzu steht man mit dem Gesicht zur qibla und hebt beide Hände mit den Handflächen nach vorn in die Höhe der Ohren. Dabei spricht man die Worte „Allahu akbar“.

TALAQ –> EHESCHEIDUNG

TALBIYA Besonderes du’a während der Wallfahrt. Hiermit bringt der Pilger seine Gefolgschaft Gottes mit den Worten zum Ausdruck: „Labbaik allahumma labbaik“ (Hier bin ich, o Allah, hier bin ich für Dich).

TAMATTU‘ Genießen; die Verrichtung der umra allein, vor hadsch mit neuem ihram, wobei im Gegensatz zu qiran (Verrichtung von hadsch und umra zusammen) ein Zeitabschnitt ohne ihram offensteht.

TAQIJA Sich schützen; Bezeichnung für das Verbergen des wahren religiösen Bekenntnisses, das den Anhängern der Schi’a im Falle von Gefahr gestattet ist (Zaiditen).

TAQLID Befolgen; Begriff aus dem islamischen Recht für das Befolgen von Anweisungen einer rechtlichen Autorität (madshab, mudschtahid, fatwa).

TAQWA Gottesfurcht ist eines der Kennzeichen des wahren Muslim und bedeutet vor allem, sich der verbotenen Dinge zu enthalten und die auferlegten Pflichten zu erfüllen, also Gott mehr als alles andere zu fürchten und zu lieben (5:3).

TARAWIH Ein sunna-Gebet aus 8 oder 20 rak’at, das nach dem ischa-Gebet im Ramadan verrichtet wird. Man spricht es in Abschnitten zu je zwei oder vier rak’at, die man mit salam abschließt, und zwischen denen man Ruhepausen einlegt.

TARIQA Weg, Pfad; Bezeichnung für die (volkstümlichen) Sekten, in denen der tasawwuf wirksam ist.

TARTIL Langsame Leseart des Quranvortrags.

TASSAWUF Bezeichnung für die Mystik in „islamischen“ Sekten.

TASBIH Die Worte „subhana-llah“ Lob sei Allah

TASCHAHHUD Bezeugung; Gebetstext in der Position des dschalsa in der zweiten und letzten rak`a des Gebets.

TASCHRIQ Bezeichnung für die Tage des „trocknenden Fleisches“ die Tage nach dem Opfer, an denen manche Pilger Fleisch trocknen, (9. oder 11. bis 13. dsu-l-hidscha). An diesen Tagen wird nach jedem der fard-Gebete (bis zum asr des 13.) ein besonderes du`a gesprochen.

TASLIM Die Worte „As-salamu alaikum“ (Friede sei mit euch), der Abschluss des Gebets (salam).

TAUHID Bezeichnung für die Einheit und Einzigkeit Allahs, das Fundament des Islam (112:1-4).

TAURAT –> THORA

TAWAF Umschreitung der Ka`ba (22:30). Hierzu ist rituelle Reinheit (Reinigung) erforderlich. Die Umschreitung erfolgt in Zusammenhang mit hadsch bzw. umra. Sie beginnt gegenüber dem Schwarzen Stein, der in einer Ecke der Ka`ba eingelassen ist, und bewegt sich gegen den Uhrzeigersinn. Nach der siebten Umschreitung betet man 2 rak`a am maqam Ibrahim gegenüber der Ka`ba. (Bei umra werden die ersten drei Umschreitungen in schnellem Schritt vollzogen). Auch außerhalb der hadsch und umra ist bei Anwesenheit in Mekka tawaf empfohlen.

TAWAFU-L-IFADA Eiliger tawaf; tawaf am 10 Tag des Monats dsul-hidscha, nach dem Steinewerfen und Schlachten in Mina.

TAWAFU-L-WADA Abschiedstawaf; letzter tawaf, den man vor der Abreise aus Mekka verrichtet.

TAWAKKUL Gottvertrauen; zusammen mit Geduld (sabr) ein Kennzeichen des aufrechten Muslim. Der Prophet hat gelehrt: Erst binde dein Reittier an, dann vertraue auf Allah.

TAZKIYA Reinigung; Entrichten der Zakah, um den Besitz zu reinigen, auch gebraucht für Selbsterziehung und Charakterbildung.

TEUFEL –> IBLIS

THAYIB Witwe oder geschiedene Frau, die nicht mehr Jungfrau ist.

THANAA Lobpreisung; ein nach dem takbiratu-l-ihram im madshab Hanafi, Hanbali und Schafi`i zu sprechender Gebetstext.

THAWAB Verdienst, Lohn bei Gott für Gott wohlgefälliges Tun (3:139).

THEOLOGIE –> KALAM

Anfang

THORA (taurat) Die dem Propheten Musa geoffenbarte Schrift, Hauptteil des Alten Testaments, die ebenso wie das Evangelium seiner ursprünglichen Form nicht mehr entspricht und vom Quran teils berichtigt, teils bestätigt und vervollständigt wird (3:2).

THULL-HIDSCHA Der 12. Monat des islamischen Kalenders, in dem der hadsch stattfindet. Der 10. Tag des Monats ist `idu-l-adha (Opferfest) (2:193).

TILAWA Den Quran vortragen.

TOD (maut) Nach dem Quran (3:182) muss jede Seele den Tod erleiden, doch werden die Menschen zur Auferstehung wieder erweckt, um die Vergeltung für ihre Taten zu erhalten (Gericht).

TODESSTRAFE –> MORD –> EHEBRUCH –> IRTIDAD

TOLERANZ (tasa-muh) Der Quran toleriert Andersgläubige (ahlu-l-kitab) und empfiehlt sogar, die Glaubensvorstellungen der Unwissenden nicht zu schmähen (6:108) und ihnen Schutz zu gewähren, damit sie den Islam kennenlernen können (9:6). Islamische Toleranz ist darum nicht gleichgültig, sondern erzieherisch und ruft zum Guten. Im Glauben ist kein Zwang (2:257).

TOTENGEBET (salatu-l-dschanaza) Dieses Gebet ist fardu-l-kifaja und besteht aus 4 takbir. Der Imam steht in der Höhe der Brust des Toten, die übrigen Betenden in Reihen hinter ihm. Es folgen nijja, takbiratu-l-ihram, thana, das zweite takbir, salawat, das dritte takbir, ein du`a, je nach Alter und Geschlecht des Toten, das vierte takbir und salam.

TRAUER (hidad) Die Trauer um Verstorbene soll verhalten und nicht maßlos geäußert werden. Man zeige nicht länger als 3 oder 4 Tage Trauer. Für eine Witwe ist ihre idda zugleich eine Art Trauerzeit. Sie soll nach der sunna in diesen Tagen keinen Schmuck tragen.

TRINITÄT (tathlith) Jegliche Trinitätslehre wird vom Quran abgelehnt (4:169). Sie ist mit den Prinzipien des tauhid unvereinbar.

TRINKEN (schurb) Berauschende Getränke sind dem Muslim verboten (Alkohol), ebenso die Verwendung von Trinkgefäßen aus Gold oder Silber.

TO-HR Zeitraum der Reinheit, zwischen zwei Regelblutungen.

TYRANNEI –> UNTERDRÜCKUNG

Anfang

u

UHUD Ort bei Madina, wo 625 der zweite der Kämpfe zwischen Mekkanern und Muslimen stattfand (3:149). Die Muslime erlitten große Verluste, weil manche von ihnen die Anweisungen des Propheten nicht befolgt hatten und ihre Plätze frühzeitig verließen, um Beute zu machen.

ULAMAA Die Gelehrten; Einzahl = `alim

UMARDer zweite Kalif, der von 634 bis 644 regierte und in dessen Epoche die Ausdehnung des daru-l-islam voranschritt.

UMAYYADEN Name der von 661 bis 750 herrschenden Dynastie von 14 Kalifen, die das Kalifat erblich machte, und die von den Abbassiden abgelöst wurde.

UMMA Die Gemeinschaft der Muslime, die durch den Islam zusammengehalten wird und über Abstammung, Verwandtschaft, Rasse und Status hinausgeht (3:106).

UMMU-L-MU`MININ Mutter der Gläubigen; Ehrenname für Muhammads Frauen (33:6)

UMRA Besuch der heiligen Stätten. Die sogenannte kleine Wallfahrt, die im Gegensatz zum Hadsch jederzeit möglich ist und allein aus ihram, tawaf und sa`i besteht.

UNTERDRÜCKUNG (zulm) Unrecht; man unterscheidet zwischen Unrecht gegen Gott (schirk), Unrecht gegenüber den Menschen, und Unrecht, das der Mensch sich durch beides selbst zufügt. Der Quran verbietet die Unterdrückung der Schwachen ausdrücklich (93:9) und weist die Muslime an, sie gut zu behandeln (4:40). Leider haben auch Muslime im Laufe der Geschichte die Forderungen des Quran nicht immer erfüllt, und manche Schwachen, Frauen, Sklaven, Arme, Andersgläubige dennoch unterdrückt. Aber Allah liebt die Unterdrücker nicht (3:50). Der Quran fordert den Muslim auf, der Unterdrückung auch unter Einsatz des Lebens Einhalt zu gebieten (4:77).

UNTERHALT (nafaqa) Bezeichnung für die zum Leben notwendigen Dinge wie Nahrung, Kleidung, Wohnung. Ein Vater hat gegenüber seinen Kindern Unterhaltspflicht, ein Ehemann gegenüber seiner Frau, im Falle der Ehescheidung auch während der `idda. Gegenüber Töchtern erstreckt sich die Unterhaltspflicht bis zu deren Eheschließung. Volljährige Söhne müssen für sich selbst aufkommen. Kinder haben gegenüber ihren alten Eltern ebenfalls Unterhaltspflicht. Auch der Sklave hat Anspruch auf Unterhalt von seinem Herrn (4:38).

URIN (baul) Urin ist unrein. Das Ausscheidungsorgan ist mit Wasser zu reinigen. Nach dem Urinieren ist wudu` vor dem Gebet notwendig.

USCHR Zehntel; Abgabe besonders auf die Getreideernte, für den baitu-l-mal der umma.

UTHMAN Osman, der dritte Kalif, der von 644 bis 656 regierte und unter dem der Quran gesammelt niedergeschrieben wurde.

AL-UZZA Eine der mekkanischen Götzen aus der Zeit der dschahiliyya.

Anfang

v

VERGEBUNG (istighfar) Der Muslim bittet Allah mit den Worten „astaghfiru-llah“, (Ich bitte Allah um Vergebung) um Vergebung. Voraussetzung für die Vergebung Allahs ist wahre Reue.

VERHÜLLUNG (hidschab) Der Quran schreibt der Frau das Verhüllen ihrer Reize vor (24:31). Nach der sunna bedecken Frauen ihren Körper mit Ausnahme von Händen und Gesicht. Unumstritten ist, dass Männer wie Frauen sich nicht aufreizend kleiden.

VOLLJÄHRIGKEIT (ahliyya) Das islamische Recht setzt die Volljährigkeit mit der Geschlechtsreife an und legt diese, wenn das Gegenteil nicht erkenntlich ist, auf das 15. Lebensjahr fest (so Hanafi und Schi`a, bei anderen geringfügig abweichend).

VORHERBESTIMMUNG –> TAQDIR Qadaa, Schicksaal

Anfang

w

WADSCHIB Begriff aus dem islamischen Recht zur Bezeichnung einer Verpflichtung, deren Unterlassung Sünde, aber nicht Unglauben (kufr) ist.

WAHJ –> OFFENBARUNG

WAISE (jatim) Die Wahrung der Interessen der Waisen und ihr Schutz wird vom Quran befohlen (4:2). Unterdrückung der Waisen ist ein Zeichen des Unglaubens (107:2).

WAKIL Der Bevollmächtigte, der beispielsweise das Gut von Waisen verwaltet, oder bei der Eheschließung für die Frau auftritt.

WALIMA Hochzeitsmahl; Feier nach der Eheschließung

WALLFAHRT –> HADSCH

WAQF Bezeichnung für eine fromme Stiftung, als deren Eigentümer Allah gilt, und deren Nießbrauch allgemein für die umma oder für besondere gute Zwecke bestimmt ist.

WASCHUNG –> WUDU`

WASIYYA –> Erbrecht Testament

WASSER (ma`) Zur Reinigung darf nur reines Wasser verwendet werden. Als solches gilt im islamischen Recht Regenwasser, Quell-, Brunnen-, Hagel-, Schnee-, Meeres-, Flusswasser, vorausgesetzt, dass es nicht anderweitig verunreinigt ist.

WILLENSFREIHEIT –> TAQDIR –> QADAA

Anfang

WIRTSCHAFT (iqtisad) Das islamische Recht hat auf der Grundlage von Quran und sunna zu zahllosen Aspekten wirtschaftlichen Lebens Aussagen gemacht. Ein dem Islam entsprechendes wirtschaftliches System muss zumindest die folgenden Elemente aufweisen: Allah ist der Eigentümer aller Dinge, der Mensch hat den Nießbrauch der Schöpfung. Auf dieser Grundlage besteht für den Menschen privates Eigentum, das sozial gebunden ist. Diese Bindung wird durch das Zakah-System gewährleistet. Wucher und Monopolbildung sind verboten und werden durch das Zinsverbot verhindert. Wirtschaftliche Systeme, in denen das private Eigentum als solches bestritten, in denen das Zakah-System nicht angewendet oder das Zinsverbot (riba) nicht durchgeführt wird, sind keine islamischen Wirtschaftssysteme.

WITR Das Gebet aus einer ungeraden Zahl von rak`a, (meist 3) nach ´ischa`, in dem nach madshab Hanafi und Hanbali der qunut zu sprechen ist.

WITWE (armala) Eine Witwe hält 4 Monate und 10 Tage ´idda. Ihre Wiederverheiratung ist empfohlen. Sie erhält 1/4 oder 1/8 des Erbgutes (4:4).

WUDU` Waschung vor dem Gebet (5:8). Sie wird, wenn kein ghusl erforderlich und kein tajammum notwendig ist, folgendermaßen vollzogen: man fasst die Absicht (nijja), wäscht die Hände mit reinem Wasser, mit der rechten beginnend, spült Mund und Nase aus, wäscht das Gesicht von Stirn bis Kinn, wäscht den rechten, dann den linken Unterarm von Ellbogen bis Handgelenk, fährt mit der rechten nassen Hand über das Haupthaar und wäscht schließlich erst den rechten, dann den linken Fuß vom Knöchel bis zu den Zehen (falls kein mash möglich ist). Diese Reinigung wird gebrochen und muss neu vollzogen werden nach Austritt von Substanzen aus dem Körper (Urin, Exkremente, Samen, Menstruationsblut, Scheidenfluss, Darmgas, Erbrechen, Blut, Eiter) und nach Trunkenheit, Bewusstlosigkeit und Schlaf. Verunreinigungen werden vor dem eigentlichen wudu` mit Wasser (und linker Hand) entfernt. Bei großer Verunreinigung (Samen, Menstruation) ist eine Ganzwaschung (ghusl) erforderlich.

WUNDER (aja, Mu’dschiza) Zeichen, die Gott zur Beglaubigung der Botschaft vieler Propheten gegeben hat. Man bezeichnet sie als „khari-qu-l-adah“, Geschehnisse außerhalb der üblichen Ordnung der Dinge. Als Beglaubigungswunder des Propheten Muhammad gilt der Quran (29:49f).

WUQUF Das Stehen in Arafat (hadsch).

Anfang

x

Keine Begriffe

Anfang

y

Keine Begriffe

Anfang

z

ZABIHA Tier, das islamisch geschlachtet wurde und dessen Fleisch halal ist. Auch gebraucht für Opfertier.

ZABUR Der Psalter, die dem Propheten Dawud geoffenbarte Schrift (4:161)

ZAKAH = ZAKAH (Reinigung) Die Armenabgabe ist im Quran untrennbar mit dem Gebet, also den `ibadat verbunden. Mit der zakah reinigt man seinen Reichtum vom Makel des unrechtmäßigen Besitzes und der alleinigen, ausschließlichen Verfügung. Dies folgt aus dem Anerkennen des einen, einzigen Herrn, Allah. Die Entrichtung der zakah ruht auf festen Regeln aus Quran und sunna. Empfänger von zakah sind die Armen, Bedürftigen, Verschuldeten, Gefangenen, Reisenden, Erheber der zakah, Konvertiten, Krieger (9:60). Zakah wird nicht gegeben an Angehörige des Propheten, die Zakahpflichtigen, direkte Verwandte, Ehegatten, Nichtmuslime, wo bedürftige Muslime sind. Während früher das zakah-Wesen an manchen Orten vom Staat überwacht wurde, ist es heute meist der Eigenverantwortung des Muslim übertragen. Man zahlt die zakah einmal im Jahr, oft während des Ramadan. Als Grundsatz gilt: wer mehr als ein festgesetztes Mindestmaß (nisab) von Besitz hat, dessen Wert zunehmen kann, ist verpflichtet, vom Gesamtbesitz dem einen festen Teil zu geben, dessen Besitz unter dem Mindestmaß liegt. Mit der zakah ist ein sinnvolles und gerechtes Verhältnis zum materiellen Besitz ermöglicht.

ZAMZAM Name der Quelle, die bei der Ka`ba entspringt.

ZEUGE (scha-hed) Im Regelfall verlangt das islamische Recht 2 Zeugen für eine Rechtshandlung bzw. einen männlichen und zwei weibliche Zeugen (2:282). Für Anschuldigung wegen Ehebruch sind indes 4 Zeugen notwendig (24:4).

ZIKR –> DHIKR

ZIMMI Schutzgenosse durch Vertrag; ein nicht-muslimischer Bürger in einem islamischen Staat, der die dschizja entrichtet. Der islamische Staat gewährt ihm dafür Schutz, Recht auf Eigentum, religiöses Bekenntnis und eigene Gerichtsbarkeit. Der dsimmi leistet keinen Kriegsdienst.

ZINA –> UNZUCHT

ZINS –> RIBA

ZIYARA Besuch: besonders Besuch der Moschee des Propheten in Madina, auch gebraucht für Besuch der heiligen Städte Mekka und Madina.

ZUHR Mittag; Bezeichnung für das zweite der fünf täglichen Gebete, das nach dem höchsten Stand der Sonne verrichtet wird. Es hat 4 rak`a (30:17).

Anfang

Quelle : Kleines Wörterbuch des Islam – Ahmad v. Denffer