Die Gebetswaschung / Wuduu‘

Wudu-3

Vorwort

Um Gottesdienste zu vollbringen, muss der Muslim rein sein. Dazu gehört vor allem die Reinigung vor dem Gebet (Wuduu‘). Entweichen dem Körper jedoch Ausscheidungsstoffe, so muss man sich erneut reinigen.

Bei Wuduu‘ gibt es Pflichten, die erfüllt werden müssen und deren Fehlen zu Ungültigkeit führt, und die Sunan, die erwünscht, jedoch nicht verpflichtend ist.

Pflichten

  • Niyya – Absicht: die Absicht wird im Herzen gefasst und soll nicht ausgesprochen werden. Die Waschung ohne Absicht ist ungültig
  • Das Gesicht wird 1 mal gewaschen (mit Wasser benetzt, nicht mit Seife gewaschen)
  • Die Unterarme bis zum Ellbogen 1 mal waschen
  • Mit nassen Händen über den Kopf streichen:
  1. Den gesamten Kopf oder
  2. Es genügt einen Teil des Kopfes zu benetzen oder
  3. Es genügt auch über eine Kopfbedeckung zu streichen.

Ebenso bei den Ohrmuscheln je 1 mal.

  • Die Füße werden bis zum Knöchel je 1 mal gewaschen
  • Man muss diese Reihenfolge beachten

Aus dem Qur’an:

O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln. (Sura 5:6)

Diese Pflichttaten werden verrichtet wenn es wenig Wasser oder wenig Zeit gibt (kurz vor dem nächstfälligen Gebet) oder wenn man schwerkrank ist.

Sunna des Wuduu‘

  • Bismillah ar-rahman, ar-rahim sagen
  • Suwak (Zweig des Baumes Araq) zum Reinigen der Zähne verwenden
  • Zu Beginn von Wuduu‘ 3 mal die Hände waschen
  • Den Mund 3 mal ausspülen
  • Die Nase 3 mal ausspülen
  • Mit den nassen Fingern durch den Bart streichen, damit die Haut nass wird
  • Die Hände und Füße und die Finger- und Zehenzwischenräume waschen
  • Das dreimaliges waschen ist Sunna 1 mal waschen ist Pflicht (nicht absichtlich öfter als 3 mal waschen, das ist eine Übertreibung)
  • Es wird immer mit der rechten Seite begonnen
  • Bei der Waschung genügt es nicht, dass das Wasser über die zu waschenden Körperstellen fließt, oder ins Wasser getaucht werden, man muss mit der Hand darüberstreichen.
  • Die Waschung darf nicht unterbrochen werden.
  • Die Ohren 1 mal mit Wasser waschen (nicht weiter über das Genick streichen).
  • Man soll das Wasser sparsam verwenden, auch wenn man sich in einem Gewässer wäscht.
  • Bittgebet nach dem Wuduu‘ sprechen.
  • Rak’atayn nach dem Wuduu‘ beten.

Folgendes führt zu Unreinheit:

Urin: nach dem Urinieren muss man sich waschen, man muss sich jedoch nicht duschen oder baden. Dabei ist die Quantität irrelevant, auch wenige Tropfen führen zu Unreinheit. Das Ausscheidungsorgan muss gereinigt werden, sei es durch Wasser, Papier etc.

Kot: für Kot gilt das gleiche wie für das Urinieren.

Abgase: beim entweichen von Abgasen muss das Ausscheidungsorgan nicht gereinigt werden. Zum verrichten von Gebeten muss man sich aber erneut waschen (Wuduu‘).

Manj (Sperma): beim Austritt dieser Flüssigkeit, sei das durch islamisch erlaubte Methoden (Beischlaf innerhalb der Ehe, Pollution), oder durch unerlaubte Praktiken (Unzucht, Onanie), muss man unbedingt duschen oder baden, Wuduu‘ allein ist nicht ausreichend. Wenn die Unterwäsche beim Erwachen nach einer Pollution noch nass ist, so muss sie gewaschen werden, ist sie jedoch bereits getrocknet, so reicht es wenn man sie ausreibt.

Mazj: Tropfen von Samenflüssigkeit. Diese bei Erregung auftretenden Tropfen verlangen nach einer Reinigung des Geschlechtsorgans, man muss sich jedoch nicht duschen oder baden. Zum verrichten von Gebeten muss man sich aber sehr wohl waschen. Die Unterwäsche muss ebenfalls gewechselt werden.

Wadj: das sind einige Tropfen, die nach dem Urinieren ausgeschieden werden und dickflüssig sind. Das tritt jedoch nur bei sehr starker Kälte auf. Wie beim Mazj muss das Geschlechtsorgan gereinigt werden und eine Waschung (Wuduu‘) vollzogen werden.

Was nach Wuduu‘ verlangt:

  • Tiefer Schlaf
  • Bewusstlosigkeit (durch Krankheit oder Narkose)
  • Wenn etwas aus den Ausscheidungsorganen austritt:
  1. Urin
  2. Stuhl
  3. Winde
  4. Samenerguss u.ä.
  • Berühren von Schamteilen (eigene oder von anderen z. B. bei Kindern infolge von Reinigung, als Arzt etc.)

Wuduu‘ ist auch gültig nach:

  • Austritt von Blut (außer wenn es aus dem Mund, der Nase oder anderen Körperöffnungen austreten); z. B. Verletzungen, Aderlass und sonstiges führt nicht zur Unreinheit.
  • Im Zweifelsfall, ob nach einer Waschung etwas zu Unreinheit geführt hat oder nicht, darf man beten. Es ist jedoch empfehlenswert, sich nochmals einer Reinigung zu unterziehen, um Sicherheit zu erlangen.
  • Hörbares Lachen bricht nicht die Reinheit, sehr wohl aber die Gültigkeit des Gebets.
  • Berührung der eigenen Frau (Händedruck mit einer fremden Frau)
  • Erbrechen

Wuduu‘ ist in drei Fällen verpflichtend:

  • Gebet (sei es Pflicht oder Sunna)
  • Tawaf
  • Das Lesen im Koran (nach Meinung einiger Gelehrten)

Erwünscht ist Wuduu‘ bei:

  • Dhikr
  • vor dem schlafen gehen
  • vor dem duschen oder baden
  • bei jedem Gebet, auch wenn man bereits gewaschen ist