Scheidung in Islam

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Vorwort

Die Scheidung ist die Auflösung der Ehe (ehelichen Beziehung). Im Islam ist die Scheidung unerwünscht (makruh) und wird nicht gern durchgeführt, obwohl sie erlaubt (halal) ist. Ein überlieferter Hadith vom Propheten salla.gif besagt:

Die unbeliebteste Sache von dem, was halal ist, ist die Scheidung.

Der Gesandte Allahs salla.gif hat es verboten, zwischen einem Ehemann und seiner Ehefrau Konflikte/Probleme zu stiften.

Er salla.gif sagte:

Die Frau darf nicht die Scheidung ihrer Schwester bewirken, um an ihrer Stelle zu sein. (Buchari:601)

Der Prophet salla.gif sagte:

Keiner Frau ist es (von Allah) erlaubt, daß sie die Scheidung ihrer Schwester verlangt, um deren Feld für sich selbst räumen zu lassen. Denn es wird ihr von Allah nur das zuteil werden, was für sie vorbestimmt ist. (Buchari:988)

Nur in Notsituationen

Eine Scheidung darf nur in Notsituationen durchgeführt werden, wegen chronischer Probleme oder unlösbaren Konflikten, egal ob vom Ehemann oder der Ehefrau oder von beiden verursacht oder aus anderen Gründen.

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Beispiele:

  • Wenn die Ehefrau ihrem Mann ungehorsam ist und ihren Aufgaben für ihn und ihre Kinder aus Trotz nicht nachkommt.
  • Wenn ein Ehepartner Ehebruch begeht.
  • Auch ist die Scheidung erlaubt (halal), wenn ein Ehepartner seinen religiösen Pflichten nicht nachgeht.

Verboten

Die Scheidung ohne Grund ist verboten (haram), da dies einen schlechten Ruf des Mannes sowie der Frau verursacht, die Familie auseinanderreißt, der Zukunft der Kinder schadet und es zu finanziellen Problemen kommt.

Der Gesandte Allahs salla.gif sagte: „Einer Ehefrau, die von ihrem Ehemann die Scheidung verlangt, ohne daß sie (bei Fortsetzung der Ehe) Schaden erleidet, wird der Duft des Paradieses verwehrt werden.“ (Ma, Ti). (SUN:1222)

Das Recht der Ehefrau

Die Frau darf die Scheidung beim Richter verlangen, wenn sie bei ihrem Mann sexuelle oder psychische Krankheiten entdeckt oder er sie misshandelt (schlägt, ihr das Essen oder die Ausübung ihrer religiösen Pflichten verbietet… etc.), wenn sie ihn hasst und nicht mehr mit ihm weiter leben kann, oder wegen zu langer Abwesenheit ihr Mannes.

– Ibn Abbas berichtete:

Die Frau von Thabit Ibn Qais kam zum Propheten und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thabit Ibn Qais auszusetzen, weder seines Charakters noch seines Glaubens wegen. Aber ich hasse es, mich als Muslima wie eine Ungläubige zu benehmen.« Der Gesandte Allahs sagte: »Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?« Sie sagte: »Ja!« Der Gesandte Allahs sagte dann zu Thabit Ibn Qais: »Nimm den Obstgarten an und vollziehe von ihr eine einmalige Scheidung« (Buchari). (SUN:3926)

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Scheidungszwecke

Weshalb es im Islam die Scheidung gibt:

  • Der Islam will starke und glückliche Familien aufbauen, damit die Nachkommen in Stabilität, Geborgenheit und gutem Benehmen sowie guter Bildung aufwachsen. Wenn also Eheprobleme bestehen, können die Kinder nicht so aufwachsen, wie es erwünscht ist.
  • Außerdem will der Islam alle Probleme lösen, die es in der muslimischen Gesellschaft gibt. Wenn also die Ehepartner in Instabilität, Hass und Verachtung leben, ist es besser, wenn sie sich trennen/scheiden, damit es nicht zu negativen Auswirkungen oder Folgen kommt.
  • Problemlösungen (z.B. bei Ehebruch – durch eine Scheidung kann ein Ehepartner den untreuen Partner verlassen und erneut heiraten).
  • Wenn einer der Partner zeugungsunfähig ist, ist die Scheidung dazu da, dass der andere Partner jemand anderen heiraten kann, um Kinder zu bekommen.

Die Scheidung nach islamischem Recht

Die Scheidung ist zwei mal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt – das sind diejenigen, die Unrecht tun. (Sura 2:229)

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Wiederzusammenkunft

Und wenn er sie entläßt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entläßt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, daß sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissen. (Sura 2:230)

Aus dem Hadith

– Aischa radiya.gif berichtete:

Ein Mann sprach die Scheidungserklärung von seiner Frau zum dritten Male aus*, und seine geschiedene Frau heiratete einen anderen, von dem sie wieder (ehe er sie berührte) geschieden wurde. Darüber wurde der Prophet salla.gif gefragt, ob sie nunmehr rechtmäßig den ersten heiraten dürfe. Der Prophet sagte: »Nein, erst wenn dieser (zweite) von ihr das Süße geschmekt hat, wie der erste es auch schmeckte.« (Buchari:1028)

*Dabei handelt es sich um den sog. Talaq ba’in (= endgültige Scheidung). Läuft nach der zweiten widerruflichen Scheidung die Wartefrist (‚Idda) ab, ohne daß der Ehemann diese widerruft, so ist die dritte Scheidung endgültig und unwiderruflich die letzte, und die beiden Ehepartner dürfen nicht mehr erneut die Ehe eingehen, bis die Frau einen anderen Mann geheiratet, mit ihm die ehelichen Beziehungen vollzogen hat, und dann von diesem geschieden worden ist. Eine proforma Eheschließung, ohne Berührung der Frau, um die Wiederheirat mit dem ersten Ehemann zu legitimieren, ist verboten (haram). Durch das Ultimatum des Qur’an wird dem Familiendrama und der Willkür des Mannes gegenüber der Frau ein Ende gesetzt. Vgl. Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek, Köln

Ein Recht des Mannes (*)

Nur der Mann hat das Recht, die Scheidung auszusprechen, aus zwei Gründen:

  • 1. Er zahlt die Morgengabe und erhält die Familie (im Islam darf die Frau ihre Familie nicht mit Zwang finanziell unterstützen sondern freiwillig, auch wenn sie selbst reich ist), und deswegen muss der Mann die Frau für eine bestimmte Zeit nach der Scheidung erhalten (sowie sein Baby/Kind, sollte die Frau eines geboren haben).

(*) Die Frau hat auch Recht für die Trennung unter folgenden Bedingungen:

  1. Wenn sie unter großen Schwierigkeiten leidet, z.B. wenn der Ehemann Verbrechen begeht
  2. sie soll auf manche (oder alle) von ihren ehelichen Rechten verzichten
  3. und die Scheidung über ein Gericht fordern!

Die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. (Sura 2:233)

Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag – eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen.“(Sura 2:236)

  • 2. Weiters ist die Scheidung nur das Recht des Mannes, da er Probleme und Schwierigkeiten mit größerer Geduld, Stärke und Ausdauer erträgt und Auswege aus schwierigen Situationen findet. Die Frau hingegen fordert die Scheidung schneller, da sie schwächer und ungeduldiger ist.

Erklärung: Das bedeutet nicht, dass Frauen zweitrangig sind, doch sie sind eher zur Scheidung bereit, da sie danach einige Zeit lang von Seiten des Mannes finanziell abgesichert sind und keine Verpflichtungen mehr haben.

 

Aus Spaß, aber gültig

Sobald der Mann den Wunsch der Scheidung ausspricht, ist sie durchgeführt /gültig, selbst wenn er dies nicht ernst (aus Spass) meint. Deshalb sollte ein Muslim niemals solche Worte in den Mund nehmen, auch nicht aus Spaß, denn mit der Scheidung darf man nicht herumspielen!

Der Gesandte Allahs salla.gif sagte: “ Drei Sachen müssen ernst genommen werden auch wenn sie im Spass gesagt sind: Das Heiraten, die Scheidung und der Widerruf der Scheidung“

Ungültige Fälle

Scheidung ist nicht gültig wenn:

  • Man zur Scheidung gezwungen wird (z.B. unter Bedrohung mit einer Waffe).
  • Der Mann betrunken ist (dabei sagen viele Gelehrte, dass sie dennoch gültig ist, da der Mann seinen Zustand selbstverschuldet hat).
  • Der Mann im Affekt die Scheidung fordert.

Ermahnung Allahs taala.gif

Wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß. (Sura 2:231)

Wenn ihr die Frauen entlaßt und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht. (Sura 2:232)