Erbrecht der Frau im Islam

Erbschaft

Der Aspekt

Das Recht der Frau ist in der heutigen Zeit nichts Sensationelles. Jede Frau kann erben. Der Aspekt, den wir hier näher betrachten ist die Gerechtigkeit.

Man fragt sich, warum die Frau die Hälfte dessen erhält, was ein Mann bekommt?

Manche protestieren und lehnen das ab.

von Allahtaala.gif festgesetzt

Diese Aufteilung ist von Allahtaala.gif festgesetzt und im Qur’an niedergeschrieben.

Kennt Er (Allah) den denn nicht, den Er erschaffen hat? Und Er ist der Nachsichtige, der Allkundige. (Sura 67:14)

Wir Muslime glauben an die absolute Gerechtigkeit Allahstaala.gif und müssen diese Anordnung befolgen.

Dies sind die Schranken Allahs; und den, der Allah und Seinem Gesandten gehorcht, führt Er in Gärten ein, durch die Bäche fließen; darin sollen sie ewig weilen; und das ist die große Glückseligkeit. (Sura 4:13)

Wer anders denkt und handelt, stellt sich außerhalb des Kreises des Islam.

Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt und Seine Schranken übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muss er ewig bleiben; und ihm wird eine schmähliche Strafe zuteil. (Sura 4:14)

 

nach allumfassender Weisheit bestimmt

Allahtaala.gif hat das nach seiner allumfassenden Weisheit bestimmt, weil er den Menschen erschaffen hat und seinen Charakter und sein Schicksal kennt.

Wir Menschen sehen das vielleicht anders, weil wir nur ein begrenztes Wissen haben. Wir kennen uns selbst und unsere Mitmenschen nicht richtig und es gibt viel Unbekanntes in uns.

 

Erläuterung

Warum bekommt die Frau halb soviel wie der Mann?

  • 1.) Manchmal bekommt die Frau die gesamte Erbschaft, wenn es sonst keine Angehörigen gibt. Manchmal die Hälfte, wenn der Verstorbene keine Geschwister hat. Oder einen Teil, wenn sie Schwestern hat oder als Ehefrau, je nach der gegebenen Situation.

Alle möglichen Situationen der Erbschaft sind in zwei Qur’an-Versen zusammengefasst. Das ist eines der vielen Wunder des Qur’ans.

Erster Qur’an-Vers

Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder – ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ei n Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise. (Sura Frauen 4:11)

Zweiter Qur’an-Vers

Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt – oder eine Frau, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde. (Sura Frauen 4:12)

  • 2.) Ein Mann hat meist eine Familie zu versorgen und seine Eltern oder ein Elternteil leben bei ihm im Haus und er ist vom Islam verpflichtet für sie zu sorgen.

In gewissen Fällen bekommt eine Frau die gesamte Erbschaft für sich allein. So gesehen ist die Frau vor dem Mann bevorzugt und nicht benachteiligt.