Haj & Umra – in Detail

Haramm

Die Reise nach Mekka

Haj & Umra

Das Wichtigste über Umra & Hadsch

… und vollzieht Hadsch und Umra, um Allahs willen… (2:196)

Der Besuch der Heiligen Stätten des Islam ist jedem Muslim, Mann wie Frau, aufgetragen und die Wallfahrt (Hadsch) einmal im Leben zu verrichten, wenn man dazu imstande ist, gehört zu den fünf Grundpflichten des Islam.

Umra & Hadsch

Es gibt zwei Arten des Besuchs der Heiligen Stätten des Islam:

  • Umra ist der Besuch des Hauses Allahstaala.gif in der Stadt Mekka. Dieser Besuch kann zu jeder beliebigen Jahreszeit verrichtet werden, auch zusammen mit Hadsch.
  • Hadsch ist die sogenannte „große“ Wallfahrt zum Hause Allahstaala.gif und der Besuch der übrigen Heiligen Stätten in der Umgebung von Mekka. Hadsch kann nur zu ganz bestimmten Tagen, einmal im Jahr, verrichtet werden, mit oder ohne Umra.

 

Voraussetzungen

Wer die Wallfahrt verrichten will, muss

  • Muslim sein
  • erwachsen sein (Minderjährige dürfen mitreisen, müssen aber als Erwachsene ihre Pflicht erfüllen)
  • zurechnungsfähig und frei sein
  • gesundheitlich imstande sein (z.B. nicht andauernd körperbehindert)
  • finanziell imstande und schuldenfrei sein
  • seine Familie während seiner Abwesenheit ausreichend versorgen
  • reisen, ohne betteln zu müssen
  • auf sicherem Weg reisen (z.B. nicht bei Kriegsgefahr)
  • ein gültiges Testament hinterlassen
  • (als Frau) nicht ohne mahram reisen (nach manchen möglich, wenn zusammen mit mehreren zuverlässigen Frauen)
  • (als Frau) nicht in der idda (Wartezeit nach Scheidung oder Tod des Gatten) sein.

 

Drei Arten des Hadsch

Es gibt drei Arten, den Hadsch zu verrichten:

1. Hadsch tamattu‘, die Üblichste Art

Man verrichtet Umra und Hadsch, wobei man dazwischen den ihram ablegt und jeweils getrennt die Nija (Absicht) faßt. Dabei gilt noch:

  • man kommt von außerhalb Mekkas
  • die Umra wird zuerst verrichtet
  • die Umra muß in den “ Monaten des Hadsch “ verrichtet werden
  • nach der Umra kürzt man die Haare und legt den ihram ab
  • am Opferfest wird ein Tieropfer fällig. Wer dazu nicht imstande ist, fastet 3 Tage vor dem 10. Dsu-l-hidscha u. 7 Tage nach dem 13. Dsu-l-hidscha, insgesamt 10 Tage.

2. Hadsch qiran : Man verrichtet umra und hadsch mit einem ihram und einer nija, ohne zwischendurch den ihram abzulegen unter Bedingungen.

3. Hadsch ifrad : Man verrichtet nur hadsch, allein mit der nija für hadsch. Ein Tieropfer ist nicht fällig. Die umra kann man nach dem hadsch verrichten.

 

Monate des Hadsch

Schawwal (10. Monat des islamischen Kalenders, nach dem Fastemnonat Ramadan beginnend), Dhu-I-qa-ida (11. Monat) und die ersten zehn Tage des Dhu-l-hidscha (12. Monat).

Mit dem Hadsch kann man also frühestens am 1. Schawwal beginnen.

Die Umra ist zu jeder Jahreszeit möglich.

 

Der Haram ash-Sharief

Seit der Zeit des Propheten Ibrahim alaihyssalam.gif liegt Mekka in einem Heiligen Gebiet (Haram Scharif), mit Grenzen zwischen ca. 5 und 15 km von Mekka entfernt. In diesem Gebiet darf man nicht jagen, nicht Holz schlagen, nicht Pflanzen ausreissen oder abschneiden. Das Gebiet außerhalb der Grenzen heißt Al – Hill .

Wer aus dem Hill kommt, muß sich, um den Haram zu betreten, im Weihezustand (ihram) befinden. Nichtmuslime dürfen nicht in den Haram Scharif kommen.

Der Ihram

Die Grenzen (Miqaat)

Der Tawaf

Zamzam

Sa’y zw. Safa Marwa

Mina

Arafat

Muzdalifa

Letzte Tage der Pilgerfahrt

Anhang für Frauen im Hadsch