Ausnahmefälle beim Fasten

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Das Fasten im Ramadan ist Pflicht, für manche Leute gibt es aber Ausnahmen.

Es gibt zwei Arten von Ausnahmefällen, in denen das Fasten keine Pflicht ist:

  • Allgemeine Fälle, die für alle Menschen gelten.
  1. Kranke und unheilbar Kranke
  2. Reisende
  3. Männer und Frauen, die zu alt und schwach sind, sich diesen Beschwerlichkeiten auszusetzen, müssen für jeden Tag, an dem sie nicht gefastet haben, einem bedürftigen Muslim eine volle Mahlzeit (oder den Gegenwert in Geld) geben.
  4. Kinder, die noch nicht die geschlechtliche Reife haben
  5. Geisteskranke Menschen. schwangerschaft
  • Spezielle Fälle nur für Frauen.
  1. Mädchen und Frauen während der Dauer ihrer Menstruation
  2. Frauen gleich nach der Geburt bis sie wieder beten dürfen
  3. Schwangere Frauen
  4. Stillende Mütter

 

Detail:

1. Wegen der Menstruation, muss die Frau nur die versäumten Fastentage später Tag für Tag nachholen.

2. Frauen gleich nach der Geburt bis sie wieder beten dürfen, wie beim 1. Fall, nur nachholen.

3. Wegen Schwangerschaft, wenn sie nicht fastet wegen ihrer Gesundheit, muss sie nur die versäumten Fastentage später Tag für Tag nachholen, aber wenn sie wegen der Gesundheit ihres ungeborenen Kindes nicht fastet, dann muss sie die versäumten Fastentage später nachholen und der Vater des Kindes muss pro versäumten Tag einen armen Muslim speisen.

4.Stillende Mütter – wie 3. Fall.

Sie haben bis zumnächsten Ramadan Zeit, die versäumten Tage zu fasten.

Frage: Wenn die Menstruation kurz vor dem Ende eines Fastentages einsetzt?

Antwort: Ein Fastentag gilt vom Morgengebet bis zum Sonnenunterganggebet, also wird das Fasten dadurch gebrochen. Genauwie wenn eine Geburt kurz vor Sonnenuntergang erfolgt.

Frage: Wenn nur einige Tropfen Blut sichtbar werden am Anfang des Tages, kann man weiterfasten?

Antwort: Nein

Frage: Wenn die Blutung in der Nacht aufgehört hat, darf man nach dem Suhur duschen?

Antwort: Ja.

Frage: Wenn etwas Flüssigkeit während des Schlafes austritt (nach einem Orgasmus)?

Antwort: Sie kann weiterfasten, muss aber duschen.

Frage: Wenn obiger Fall eintritt, aber während die Frau wach ist?

Antwort: In diesem Fall gilt das Fasten nicht.

Frage: Muss man versäumte Tage nacheinander oder in bestimmter Zeit nachfasten?

Antwort: Nein, es ist Zeit bis zum Beginn des nächsten Ramadan um die nötige Zahl der Tage nachzuholen.

Frage: Beim Nachholen soll die Frau ihren Mann um Erlaubnis fragen?

Antwort: Wenn noch genügend Zeit vorhanden ist, muss sie ihn fragen, ansonsten nicht.

Frage: Darf man Augentropfen verwenden?

Antwort: Ja, weil durch das Auge nichts in den Magen gelangen kann. (Nach manchen Schulrichtungen verboten).

Frage: Bricht ein Kuss das Fasten?

Antwort: Nein, solange keine Erregung hervorgerufen wird.

Injektion

Frage: Darf man eine Injektion bekommen?

Antwort: Ja, solange sie nicht statt Nahrung dient (Vitaminpräparate).

Frage: Darf ein Aderlass vorgenommen werden?

Antwort: Ja, aber nur wenn man nachher nicht geschwächt ist.

Frage: Darf man Mund und Nase ausspülen?

Antwort: Ja, wenn man aufpasst, dass kein Tropfen verschluckt wird.

Frage: Wenn man erbricht, wird das Fasten gebrochen?

Antwort: Wenn es unbeabsichtigt passiert, wird das Fasten nicht gebrochen. Wenn man das Erbrechen absichtlich herbeiführt, wird das Fasten gebrochen.

Frage: Darf eine fastende Frau duschen, baden oder schwimmen?

Antwort: Sie darf duschen und baden, schwimmen unter folgenden Bedingungen:

  1. Nicht gemeinsam mit Männern
  2. Die Bekleidung darf nicht eng, transparent oder kurz sein
  3. Nicht auf öffentlichen Plätzen oder vor Publikum stattfinden
  4. Wenn das Aufsichtspersonal im Schwimmbad Frauen sind